Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

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Aristo
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Registriert: So 7. Aug 2011, 11:06
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von Aristo »

Ich habe jetzt grad nicht alles im Einzelnen gelesen, aber ich beschreibe meiner Bücher immer sehr genau und im Zweifelsfalls verwende ich lieber ein eigenes Fotos als das von BL zur Verfügung gestellte. So kann sich der Kunde selber ein Bild machen, z.B. vom gerundeten Rücken (wenn man es geschickt von seitlich aufnimmt). Man könnte ja auch im Angebot drauf hinweisen, dass man dem Interessenten gern weitere Fotos zur Verfügung stellt, wenn man ganz genau sein möchte :wink:

"Wie neu" sind bei mir nur Bücher, die wirklich ladenfrisch wirken oder original eingeschweißt sind.
Ansonsten "leichte Gebrauchsspuren" und dann schreibe ich meist: "Minimale Lagerspuren am Cover, innen einwandfrei ohne Knicke/Risse/Flecke - so gut wie neu". Das ist bei mir dann sozusagen eine Zwischenbeurteilung zwischen "wie neu" und "l.G."

Habe bisher auch noch nie eine ***- oder weniger-Beurteilung deswegen bekommen.

Leider habe ich aber schon Bücher bekommen, die als "wie neu" verkauft wurden und es definitiv nicht waren.

Zusatzfrage: Wie handhabt Ihr das mit Büchern, die einen "Mängelexemplar"-Stempel tragen, aber keinerlei Beschädigung aufweisen (auch keine typischen Kratzer) und wirklich wie neu aussehen?
Ich wähle hier schon "wie neu", weise aber auf dem ME-Stempel hin.
Gruß - Aristo

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mausi44
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

also Bücher mit Mängelstempel,-/Strich stelle ich mit leichte Gebrauchsspuren ein,wenn sie sonst tadellos sind.
Klaus123
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Registriert: Mo 20. Okt 2014, 13:29

Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von Klaus123 »

Hallo,

ich bin inzwischen so vorgegangen, daß ich im Beschreibungstext kleinlich die Mängel beschrieben habe. Es waren aber auch einige Bücher dabei, bei denen ich nichts gefunden habe, mir also sozusagen die Worte fehlten. Diese Bücher habe ich dann auch tatsächlich als "wie neu" eingestellt.

Ich muß aber sagen, daß meine Bücher, die ich mit "leichten Gebrauchsspuren" gekennzeichnet habe eine breite Variation aufweisen: Bei einigen sind es nur ein, zwei kleine Kratzer oder eine weiße Stelle an der Ecke, die dem Buch das Prädikat "wie neu" verwehrten, bei anderen sind schon mal leicht bestoßene Ecken, ein Nameseintrag oder ein sehr kleiner Knick dabei. Diese Unterschiede habe ich aber im Zusatztext deutlich herauskristallisiert.

Der Begriff, der mir hier fehlt ist "sehr gut". Ein mit diesem Begriff gekennzeichnetes Buch würde ich als ein fast neuwertiges Buch verstehen, das in einem absolut tadellosen Zustand ist, aber ganze leichte Lagerspuren, kleine Kratzerchen am Einband oder vergleichbar marginale Mängel aufweist.

Man kann übrigens auch eigene Zustandsbegriffe verwenden, wenn man den Datei-Upload verwendet und beim Zustand keine Zahl sondern einen Begriff (z.B: "sehr gut") hinschreibt. Es kann aber sein, daß das Buch dann verloren geht, wenn ein potentieller Kunde einen Suchfilter benutzt und so etwas wie "leichte Gebrauchsspuren oder besser" im Filter verwendet.

Mängelexemplare habe ich keine im Sortiment und kann dazu keine Auskunft geben.
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vitalis
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von vitalis »

Was ist ein "Mängelexemplar"?

Ein Mängelexemplar ist nach der Definition des Gesetzes ein Buch, das „verschmutzt oder beschädigt“ ist oder „einen sonstigen Fehler aufweist“ (§ 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG).

Wenn ein Buch eine „Remittende“ ist, sagt dies zunächst noch nichts darüber aus, ob ein Mängelexemplar vorliegt. Denn auch ein vom Buchhandel remittiertes Buch kann noch makellos sein und weiterhin der Preisbindung unterliegen.

Viele Diskussionen gab es zuletzt um die Frage, ob allein eine typische „Mängelkennzeichnung“ (Branchenjargon: „Mängelung“) ein ansonsten makelloses Buch der Preisbindung enthebt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu in einem Grundsatzurteil entschieden: Mangelfreie Bücher dürfen nicht als „Mängelexemplare“ unterhalb des gebundenen Preises ver-kauft werden. Insbesondere bewirkt das Anbringen einer Kenn-zeich-nung als Mängelexemplar nicht die Aufhebung der Buchpreisbindung für ein Buch, sofern dieses nicht auch tatsächliche Mängel aufweist (OLG Frankfurt am Main vom 26. Juli 2005, Az.: 11 U 8/05 (Kart)).

mehr > http://www.preisbindungsgesetz.de/conte ... emplar.htm
jimi hendrix
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von jimi hendrix »

und der "Mangel" wird neuerdings so produziert, indem man eine dicken Kratzer an den Einband hinten macht
mausi44
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von mausi44 »

Ich hatte ein Buch,wo die Kerbung hinten bis auf die letzten Seiten durchging!
Das Buch war sonst hell u.sauber.
Ich finde es schrecklich,wie mit Ware umgegangen wird,die sonst wie neu ist.
Tinca tinca
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Re: Wann verkauft ihr ein Buch als "neuwertig"?

Beitrag von Tinca tinca »

jimi hendrix hat geschrieben:und der "Mangel" wird neuerdings so produziert, indem man eine dicken Kratzer an den Einband hinten macht
Irgendwo müssen die allmonatlichen Bücherberge z.B.in den Diskountern ja herkommen... :wink:
Inhaltlich sind meistens keine Mängel zu entdecken(falsche Bindung,Seiten doppelt o.ä.),manchmal ist nur die Rückenbeschriftung anders herum-fällt nur bei Buchreihen besonders auf.
Vorteil dabei ist,dass beim Stöbern vorm Bücherregal die Nackenmuskulatur nicht einseitig belastet wird :lol:
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