Bewertung nach Mahnung

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Hennig
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Registriert: Fr 18. Jun 2010, 13:45

Bewertung nach Mahnung

Beitrag von Hennig »

Hallo,

vor kurzem habe ich einer Kundin ein Buch verkauft. Die Bezahlung mußte ich anmahnen; aber nach der ersten Mahnung erfolgte sie umgehend. Mit wieviel Sternen würdet Ihr sie bewerten?
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
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Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich würde die volle Punktzahl geben.
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spiralnebel111
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Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von spiralnebel111 »

Ja, klar, man kann immer mal was verbummeln, oder ist krank oder im Stress.
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Aristo
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Registriert: So 7. Aug 2011, 11:06
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Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von Aristo »

Mache ich genauso. Erst wenn noch eine zweite Mahnung zur Zahlung nötig ist, gibts nur 3 Sterne (natürlich nur nach erfolgter Zahlung).
Gruß - Aristo

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Meine Angebote bei booklooker für den guten Zweck (Tierschutz in Griechenland) - schaut gern rein!
Hennig
Beiträge: 234
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 13:45

Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von Hennig »

Hallo,

wieviel Zeit lasst Ihr zwischen erster und zweiter Mahnung verstreichen?
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spiralnebel111
Beiträge: 10937
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Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich richte mich nach booklooker, wenn man wieder mahnen kann, dann warte ich noch bis zum nächsten Tag bis ich sende. Wie lange das ist, weiß ich nicht. Ich musste noch nicht oft mahnen.
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
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Re: Bewertung nach Mahnung

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Hennig hat geschrieben: So 14. Apr 2019, 09:56 wieviel Zeit lasst Ihr zwischen erster und zweiter Mahnung verstreichen?
Ich mahne immer im Abstand von 10 Tagen und nach 30 Tagen rufe ich entweder den Kunden an (sofern dies möglich ist) oder ich schalte Booklooker ein. Falls Booklooker ebenfalls keinen Erfolg hat erfolgt eine Anzeige nach vorheriger Ankündigung/Fristsetzung wegen Betrugs. Sollte das immer noch nicht reichen, so folgt ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid (hängt allerdings auch von der Forderungshöhe, sowie der voraussichtlichen Durchsetzbarkeit ab).
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