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zweitens
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Beitrag von zweitens »

sagt mir, biite, wie ich dann meine Privatbücher verkaufe, wenn ich Gewerbe anmelde!
briefmarkenjaeger
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Für den Verkauf von Privatbüchern könntest du, zusätzlich zu deinem gewerblichen Account, einen 2. Booklooker-Account aufmachen.
LocoLibri
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von LocoLibri »

Verkauf von Privatbüchern
als gewerblicher Bücherhändler ???

Ich hätte gedacht, dass man die eigenen Bücher als Privateinlage bewertet in den Handelsbestand übernimmt, das muss aber nicht stimmen.

Vielleicht empfiehlt es sich, doch mal einen Steuerberater zu fragen?
briefmarkenjaeger
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Man kann ohne Probleme Privatbücher mit einem privaten Account verkaufen. Ich mache das genauso. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man privat gekaufte Bücher strikt von den gewerblichen Käufen/Verkäufen trennt und das geht nunmal nur mit einem 2. Account.
LocoLibri hat geschrieben:Ich hätte gedacht, dass man die eigenen Bücher als Privateinlage bewertet in den Handelsbestand übernimmt, das muss aber nicht stimmen.
Das kann man machen, jedoch ist es nicht zwingend erforderlich, solange sich die Privatbestände in engen Grenzen halten.

Ich habe damals, als ich das Gewerbe im September 2008 angemeldet hatte, die Bücher, die ich ab ca. 2006 gekauft habe in den Handelsbestand übernommen. Ältere Bücher, die teilweise noch aus meiner Kinderzeit stammten, habe ich natürlich in dem privaten Account belassen.

Zum Vergleich: In meinem gewerblichen Account sind derzeit 5235 Bücher gelistet und im privaten Account sind es nur 179 Bücher.
zweitens
Beiträge: 6
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von zweitens »

Herzlichen Dank Briefmarkenjaeger und LocoLibri.

Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, einen zweiten Accaount anzulegen .

Aber wie verhält es sich mit Büchern, die man auf dem Flohmark ohne Quittung und natürlich ohne MWST kauft; verlangt das Finanzamt Belege dafür??
briefmarkenjaeger
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Zum Thema Flohmarktkäufe/Rechnungen hat in folgendem Forenbeitrag ein Steuerberater geantwortet:
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-322.html
Demnach kann man dafür Eigenbelege ausstellen, jedoch steht in dem Beitrag nicht, in wie weit das Finanzamt diese akzeptiert. Er empfiehlt für Flohmarktkäufe einen Quittungsblock mitzunehmen und diese entsprechend quittieren zu lassen.
Zuletzt geändert von briefmarkenjaeger am Do 11. Mär 2010, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
LocoLibri
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von LocoLibri »

Ich denke nicht nur an das Finanzamt sondern auch an die Problematik mit Kundenrechten (Widerrufsrecht, Haftung bei Sendungsverlust).
Was ist damit?
briefmarkenjaeger
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Meine Antwort bezog sich auf die Flohmarktkäufe. Bei den Flohmarktverkäufen kann man dem Kunden ja eine Rechnung ausstellen. Ob eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist weiß ich nicht, da es sich bei einem Flohmarktverkauf ja weder um ein Haustür- noch um ein Fernabsatzgeschäft handelt und der Kunde die Ware bereits im Voraus in Augenschein nehmen konnte - genauso wie in einem normalen Geschäft. Ich gehe somit davon aus, dass eine Widerrufsbelehrung auf Flohmärkten nicht erforderlich ist.
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antje
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von antje »

Als Gewerblicher auf dem Flohmarkt Rechnungen oder Quittungen auszustellen, ist zwar ein richtiger, aber völlig unpraktikabler Hinweis. Stellt euch mal die Stoßzeit vor, euer Stand ist voll, ihr seid froh, dass Ihr überhaupt klarkommt, und sollt dann für jeden einzelnen Verkauf noch Quittungen ausstellen.

Nee, nee, Eigenbelege reichen in der Regel. Also ein selbst geschriebener Einnahmebeleg mit Datum, Anlass des Verkaufs und Gesamtbetrag. Und die Ausgaben nicht vergessen - wenn Ihr eingekauft habt, könnt Ihr das ja dann wieder absetzen. Und das Km-geld nicht vergessen. :mrgreen: Das muss dann schon ein ganz seltsamer Wirtschaftsprüfer sein, der das beanstandet. Übertreiben dürft Ihr es natürlich nicht... - Und jemand anderes als ein Wirtschaftsprüfer kriegt Eure Belege eh nicht zu sehen, weil Ihr den ganzen Belegschwindel ja gar nicht mit einreichen müsst, sondern nur fein säuberlich für 10 Jahre abheften..

Und Widerrufsrecht gibbet aufm Flohmarkt nicht.
Viele Grüße, Antje
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Joerg21
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von Joerg21 »

briefmarkenjaeger hat geschrieben: Do 11. Mär 2010, 04:26 Zum Thema Flohmarktkäufe/Rechnungen hat in folgendem Forenbeitrag ein Steuerberater geantwortet:
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-322.html
Demnach kann man dafür Eigenbelege ausstellen, jedoch steht in dem Beitrag nicht, in wie weit das Finanzamt diese akzeptiert. Er empfiehlt für Flohmarktkäufe einen Quittungsblock mitzunehmen und diese entsprechend quittieren zu lassen.
Grundsätzlich ist das Finanzamt nicht dazu verpflichtet Eigenbelege zu akzeptieren, selbst wenn diese korrekt unter Einhaltung der Anforderungen und mit allen Pflichtangaben erstellt wurden.

Prinzipiell solltest du bei der Erstellung von eigenen Belegen auf folgende Punkte achten,
  • Eigenbeleg nur im Rahmen einer geschäftlichen Aufwendung ausstellen

    Eigenbelege sind nur bis zu einer maximalen Ausgabenhöhe von 150 euro zulässige (Siehe: UStDV § 33)

    Eigenbelege sollten nur in Ausnahmefällen erstellt werden

    Es müssen darauf außerdem, der Zahlungsempfänger, das Zahlungsdatum, der Gesamtbetrag, der Anlass für die Betriebsausgabe, der Grund für den Eigenbeleg sowie Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort angegeben werden.

Am besten einfach eine fertige Mustervorlage http://www.eigenbeleg-vorlage.de/ nutzen, damit nichts vergessen wird.

Gibt es hier im Forumh auch so eine Vorstellungsrunde? Bin noch neu hier. ;-)
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spiralnebel111
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von spiralnebel111 »

Herzlich Willkommen im Forum! :D

Ich glaube die Vorstellungsrunde gibt es hier nicht, ich habe in all den Jahren noch keine gesehen° Du kannst ja eine eröffnen... :wink:
briefmarkenjaeger
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Re: kleingewerbe anmelden ...

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich habe zwar keinen eigenen Onlineshop, aber ein Kleingewerbe ist ja schließlich keine Raketenwissenschaft. Einen Steuerberater braucht es meiner Meinung nach dafür nicht zwangsläufig, sofern man keine komplizierten Konstrukte wie Amazon FBA mit Versand ins Ausland oder sogar mit Lagerung im Ausland betreibt. Man erstellt halt einfach eine Einnahmen-Überschussrechnung mit sämtlichen Ein- und Ausgaben und ermittelt so den Gewinn.
Natürlich sollte man sich etwas Einlesen in die Verfahrensweise der Kleinunternehmerregelung, sowie die Pflichten eines gewerblichen Anbieters und wenn man sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen informiert, so ist es doch recht einfach.
Ob sich ein eigener Onlineshop außerhalb von Marktplätzen für einen Kleinunternehmer allerdings rechnet wage ich zu bezweifeln, da man in diesem Fall ja selber für die Werbung sorgen muss (z. B. über Google AdWords). Das Einbinden eines Onlineshops in Metasuchmaschinen ist sicherlich auch recht aufwendig, insbesondere, wenn man viele Metasuchmaschinen abdecken möchte.
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