BÜWA nicht angekommen

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mausi44
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BÜWA nicht angekommen

Beitrag von mausi44 »

Habe jetzt nach sehr langer Zeit den Fall,daß eine BÜWA nicht beim Empfänger angekommen ist.
Habe das Buch am 06.12. verschickt und es ging nach Berlin-Kreuzberg.
Die Käuferin hat mich heute angeschrieben,ob ich wüßte,wo sich das Buch zur Zeit befindet.
Ich habe ihr höflich mitgeteilt,daß Büchersendungen nicht nachverfolgbar sind und sie auf das Käuferschutzprogramm hingewiesen.
Der Artikelpreis liegt bei 2,00€ + Versandkosten.Ich bin Privatverkäuferin.
Wie macht ihr das? Erstattet ihr? :?:
Skye
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Skye »

Hallo,
bei der Post kann man einen Nachforschungsantrag stellen. Geht online und nennt sich "Nachforschung Brief" - geht auch für BÜWAs.
Ich mache grundsätzlich von jeder Sendung, die ich auf den Weg schicke, ein Foto. Erstatten würde ich nicht.
Alsterperle
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Alsterperle »

Als Privatverkäufer brauchst du nicht erstatten.
Der Käufer soll sich an den Support wenden.
Nehme aber unbedingt folgenden Text mit in deine
Angebote auf: Ich hafte nicht für Verlust auf dem Postweg.
mausi44
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von mausi44 »

Alsterperle hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 14:04 Als Privatverkäufer brauchst du nicht erstatten.
Der Käufer soll sich an den Support wenden.
Nehme aber unbedingt folgenden Text mit in deine
Angebote auf: Ich hafte nicht für Verlust auf dem Postweg.
Danke für den Tip.
Habe in meinem Zusatztext schon lange stehen:

Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung.Bei unversichertem Versand keine Haftung bei Verlust auf dem Postweg!

Aber ich glaube,daß viele einfach bestellen ohne alles zu lesen. :roll:
So wie die Eine,die nur auf Rechnung kaufen wollte und mich dann als Schlampe betitelt hat! :x
mausi44
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von mausi44 »

Skye hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 13:52 Hallo,
bei der Post kann man einen Nachforschungsantrag stellen. Geht online und nennt sich "Nachforschung Brief" - geht auch für BÜWAs.
Ich mache grundsätzlich von jeder Sendung, die ich auf den Weg schicke, ein Foto. Erstatten würde ich nicht.
Früher habe ich mir auch den Streß mit dem Nachforschungsauftrag gemacht.Nach Wochen! kam dann eh nur,daß nichts gefunden wurde.
Und dafür mußte ich genauen Zeitpunkt mit Datum und Uhrzeit,Standort und Nummer des Briefkastens nennen,in den ich die Sachen eingeworfen habe.
Ein Aufwand,bei dem nichts rauskommt.
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spiralnebel111
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von spiralnebel111 »

mausi44 hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 14:14
Alsterperle hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 14:04 Aber ich glaube,daß viele einfach bestellen ohne alles zu lesen. :roll:
Davon mußt Du ausgehen.
Mein Zusatz: "...keine Zahlungen aus der Schweiz..." ist schon mehrfach nicht gelesen worden.
Man klickt und fertig. :?
Waraegergarde
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Waraegergarde »

Alsterperle hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 14:04 Als Privatverkäufer brauchst du nicht erstatten.
Der Käufer soll sich an den Support wenden.
Nehme aber unbedingt folgenden Text mit in deine
Angebote auf: Ich hafte nicht für Verlust auf dem Postweg.
Muß man nicht, kann man aber.
Ich erstatte, falls nicht die Bewertungen des Käufers darauf hindeuten, dass bei ihm ständig Bücher nicht ankommen.
Da ich Booklooker für eine hinsichtlich Provisionen sehr faire Plattform halte, möchte ich sie nicht mit zusätzlichen Kosten belasten.

Bisher ist das nur sehr selten vorgekommen, so dass ich davon nicht ruiniert worden bin.
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Marthe13
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Marthe13 »

mausi44 hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 14:14
Aber ich glaube,daß viele einfach bestellen ohne alles zu lesen. :roll:
So wie die Eine,die nur auf Rechnung kaufen wollte und mich dann als Schlampe betitelt hat! :x

Hallo, ich hoffe ich habe richtig zitiert;)
Erstmal, das geht gar nicht, das man solche Betitelungen an den Kopf geworfen bekommt. Solche sollte man gleich sperren, denn booklooker ist eine niveauvolle Plattform.

Zum Glück ist mir es noch nicht passiert, dass ein Buch nicht ankam.

Ach und wegen der Bewertung, mach Dir keine Sorgen, denn eine schlechte Bewertung stößt den nächsten Käufer nicht gleich ab, wenn er alle anderen liest bzw. diese eine negative Bewertung liest. Ich mache das jedenfalls so. Ich lasse mich nicht gleich von einer negativen Bewertung abschrecken. Zumal wenn man dann solche Käufer hatte, wie Du, die dann noch so schräg drauf sind. Ich denke, wer solche Beschimpfungen benutzt, hat hier auf dieser Plattform nichts zu suchen.

Bei mir hat es gleich Interesse geweckt, vielleicht finde ich ja Dich und Du hast ein paar Mittelalterbücher, die mich interessieren.

Ich wünsche allen Lesern einen guten Rutsch und recht viel Gesundheit und stets ein gutes Buch in der Hand. :D
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spiralnebel111
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von spiralnebel111 »

Liebe Marthe, ich danke Dir und wünsche Dir ein wunderbares Neues Jahr! :D
Gutes Buch in der Hand? Ohne wäre fürchterlich! :shock:
magitima
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von magitima »

Seit ca.2 Monaten passieren hier merkwürdige bzw. unerklärliche Vorgänge beim Bücherversand.

z.B. erhält man nach ca. 14 Tagen vom Käufer eine Nachricht - BüWa nicht angekommen - stelle dann sofort einen Nachforschungsantrag bei der Deutschen Post. Lade dabei auch die Versandfotos hoch vom BüWa-Umschlag sowie den Martix-Code der Briefmarken. Gebe dem Käufer dann Bescheid, dass eine Nachforschung gestellt wurde mit den Ihnen bereits zugesandten Fotos (Umschlag + Matrix-Code Briefmarken).

Wie ein Wunder ist das Buch auf einmal zugestellt worden (Sonntags) oder ein Nachbar arbeitet bei der Post und hat zufällig --> das Buch gesehen und mitgebracht. :mrgreen:

Nun erhielt ich heute eine Zahlungsaufforderung vom einer Buchhandlung. Umschlag wäre Ihnen zugestellt worden - ohne Buch und Adressenetikett - :shock: Den Betrag soll ich innerhalb von 7 Tagen überweisen :lol:

Folgender Inhalt wurde der Buchhandlung mitgeteilt

Wir legen Widerspruch ein gegen Ihre Zahlungs-Forderungen.

Bücher werden per Bücher/Warensendung (unversichert) versendet.
Versandrisiko trägt der Käufer (§ 447 BGB)
Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware.
So wie es bei meinen Verkauf immer inhaltlich aufgeführt wird.


Verkaufe auch bei Etsy, Kleinanzeigen, Ebay etc.dort habe ich dieses Theater nicht.
kalokalokairi
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von kalokalokairi »

Bei diesem Thema kann ich mich jetzt -- nach 20 Jahren oder so im Internet -- auch einreihen.

Gestern Abend kam die Nachricht, das Buch sei nicht angekommen. Abgeschickt am 23.2. Heute früh Nachforschungsauftrag gestellt.
Kann ich, falls beim NFA nichts rauskommt, der Käuferin empfehlen, sich an den Support zu wenden? Muss ich dann mit Problemen rechnen?
Die Käuferin war ganz neu hier angemeldet und hat zwei Bücher gekauft -- also keine Aussagekraft in puncto Bewertungen.
Alsterperle
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Alsterperle »

Also erstmal ist es ja so, Büchersendungen dauern (manchmal) extrem lange...
Habe da schon Zeiten bis 3-4 Wochen erlebt.
Du hast das Buch am 23.2. abgeschickt...ein Freitag.
Da passiert schon mal nicht viel bei der Post und gestern war Montag.
Also wir bekommen schon lange am Montag gar keine Post mehr.
Ich würde jetzt mal sagen...das Buch kann noch kommen.
Die Kunden wollen aber nicht warten, ist leider so.
Sicher ist ein Nachforschungsauftrag von deiner Seite aus gut,
juckt die Post aber nicht wirklich. Du bekommst dann irgendwann
ein Standardschreiben, tut uns leid und blablabla. Kannst du nichts
mit anfangen. Die Dame/Käuferin kann/soll es gerne dem Support melden,
der ihr dann vielleicht auch nochmal mitteilt, dass es dauern kann etc.
Wenn Sie dann irgendwann will, dass das Geld erstattet werden soll, macht
der Support das, nicht DU.
Montgomery
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von Montgomery »

kalokalokairi hat geschrieben: Di 12. Mär 2024, 08:53 Kann ich, falls beim NFA nichts rauskommt, der Käuferin empfehlen, sich an den Support zu wenden? Muss ich dann mit Problemen rechnen?
BüWas benötigen unter Umständen wirklich lange. Ich kenne Verzögerungen bis zu 2 Monaten, meist vor Oster- oder Weihnachtstagen. Darum pflege ich zweierlei zu tun: einen Nachforschungsauftrag stellen (der idR aber nichts bringt außer der Post anzuzeigen, daß im betreffenden Zustellbezirk ein Problem existiert) + den Käufer um etwas Geduld bitten, bis es eine Antwort auf den NFA gibt. Bringt der Käufer die Geduld auf, trifft das Buch idR verspätet ein. Dann braucht es keine Mail an den booklooker-Support.

Bringt der Käufer die Geduld nicht auf (was ich noch nie hatte), dann würde ich ihn informieren, daß Privatverkäufe über die Plattform abgesichert sind und eine vollständige Rückerstattung erfolgt. Wenn der Käufer darum weiß, bringt er vlt. doch die nötige Geduld auf.

Erbringt der NFA nichts und hat die Wartezeit nicht zu einer verzögerten Zustellung geführt, solltest DU den Support anschreiben und die Lage schildern. Soviel Service sollte sein! Du mußt mit keinen Problemen rechnen, denn: Privatverkäufer haften lt. BGB nicht bei Sendungsverlust. Bl ist so nett und wälzt das Haftungsrisiko nicht (wie e... oder a...) auf Dich ab. Der Support setzt sich dann mit dem Käufer in Verbindung. IdR wird er um eine angemessene Wartezeit bitten und dann eine Erstattung anbieten, das wickelt der Support dann ohne Dein Zutun ab.

Das Wichtigste: nie die Hoffnung aufgeben, BüWas gehen selten wirklich verloren (Wertbriefe schon eher :roll: )
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spiralnebel111
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von spiralnebel111 »

Mir sind in all diesen Jahren nur zwei BüWas verlorengegangen - beide privat nicht für booklooker. Dumm gelaufen, aber insgesamt selten; ich habe 1707 Verkäufe, die meisten sind als Büchersendungen rausgegangen, und die sind alle angekommen.
Laufzeiten hatte ich anfangs (vor 15 Jahren) bis zu drei Wochen - das ist aber deutlich besser geworden, manchmal geht es ruckzuck.
kalokalokairi
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Re: BÜWA nicht angekommen

Beitrag von kalokalokairi »

Danke für die Antworten.

Mit fast drei Wochen ist es jetzt schon lang ... ich werden das Ergebnis des NFA abwarten und dann ggf. mit der K absprechen, ob sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte.
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