Verkäufe aus Nachlass steuerfrei?

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Gorontzi
Beiträge: 4
Registriert: Mi 16. Dez 2020, 16:14

Verkäufe aus Nachlass steuerfrei?

Beitrag von Gorontzi »

Hallo zusammen,
ich habe neulich in einem Gespräch erwähnt, dass ich die geerbten Bücher meiner Eltern verkaufe.
Dann habe ich erwähnt, dass man seit 2023 alle Internetverkäufe dem Finanzamt melden muss.
Daraufhin sagte einer der Gesprächsteilnehmer, "solche Verkäufe aus Nachlass seien steuerfrei" Ist da was dran? Wer weiß Bescheid?
Das dürfte ja noch mehr Leute auf dieser4 Verkaufsplattform interessieren...
LG Gorontzi
briefmarkenjaeger
Beiträge: 927
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
Wohnort: 51491 Overath

Re: Verkäufe aus Nachlass steuerfrei?

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt bei Anfragen sehr hilfsbereit ist und man diese einfach online, bzw. per Elster stellen kann.
Es wäre vermutlich von Vorteil, wenn du dem Finanzamt weitere Details nennen kannst (Umfang / geschätzer Wert des Nachlasses; handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Nachlass).
Bei privaten Anbietern ist die Artikelanzahl bei Booklooker übrigens auf 750 Stück beschränkt.
Montgomery
Beiträge: 33
Registriert: Mi 5. Feb 2014, 21:15

Re: Verkäufe aus Nachlass steuerfrei?

Beitrag von Montgomery »

Gorontzi hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 11:51 Dann habe ich erwähnt, dass man seit 2023 alle Internetverkäufe dem Finanzamt melden muss.
Das ist ein Irrtum. Nähere Infos zum PStTG hier in diesem Faden: https://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?t=30394
Gorontzi hat geschrieben: Mo 22. Jan 2024, 11:51 Daraufhin sagte einer der Gesprächsteilnehmer, "solche Verkäufe aus Nachlass seien steuerfrei"
So ist es. Privatverkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht (Kennzeichen eines Unternehmes) sind steuerfrei, ob die Bücher nun aus einem Nachlaß stammen oder eigenem Besitz. Booklooker hat hier Kurzinfos hinterlegt und Links gesetzt: "Müssen Einnahmen aus Privatverkäufen versteuert werden? Gibt es für private Verkäuferinnen und Verkäufer Höchstgrenzen, was den Umsatz angeht?": https://www.booklooker.de/faq/steuer-privatverkauf/197

Mit dem Finanzamt würde ich nur reden, wenn wir hier von einer großen Bibliothek (30.000 Bücher) oder einer wertvollen Sammlung und 1 Mio Einnahmen im Jahr reden :lol: Im Ernst: wenn hier von einem normalen Nachlaß die Rede ist, einfach (stets) bis zu den möglichen 750 Bücher bei booklooker einstellen, und gut is.
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