Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

Mr.Manoon hat geschrieben:Ich drängel nicht danach hier die Leitfigur abzugegeb, ich möchte das hier etwas Konkretes entsteht.
Wer die "Leitfigur" abgibt bestimmen die Teilnehmer.
Es war doch jetzt schon recht konkret. Welchen Sinn macht jetzt die extra e-mail an eine Adresse, deren Empfänger wir ja noch nicht mal kennen!

nachträglich gekürzt wegen zur Zeit nicht erforderlicher Konkretisierung (oder so)!
Zuletzt geändert von schenkelmeer am So 13. Jan 2008, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Es gibt noch nichts für das hier jemand finanziell gerade stehen soll,
ich sagte doch es geht hier erst mal um eine Willensbekundung.
Da es nichts gibt wofür man sich outen müßte tue ich das absichtlich nicht. Falls du verstehst was ich meine...
Wer der Kläger ist das sollte als Letztes bekannt werden, das sollte doch wohl einleuchten.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...müssen diese Sachen in dieser Form hier diskutiert werden? Das ist nicht sonderlich sachdienlich.

1. Es sind für eine negative Feststellungsklage mit einem Streitwert von 15.000 Euro 726,00 Euro Gerichtskostenvorschuß zu zahlen. Die Aufforderung zur Zahlung kommt wenige Tage nach Einreichen der Klage und sollte dann unverzüglich bezahlt werden, weil sonst die Klage dem Gegner nicht zugestellt wird.

2. Die weiteren Kosten werden erst später fällig.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

jessikaxxl hat geschrieben:...müssen diese Sachen in dieser Form hier diskutiert werden? Das ist nicht sonderlich sachdienlich.

1. Es sind für eine negative Feststellungsklage mit einem Streitwert von 15.000 Euro 726,00 Euro Gerichtskostenvorschuß zu zahlen. Die Aufforderung zur Zahlung kommt wenige Tage nach Einreichen der Klage und sollte dann unverzüglich bezahlt werden, weil sonst die Klage dem Gegner nicht zugestellt wird.

2. Die weiteren Kosten werden erst später fällig.
Ersteres haben wir ja virtuell schon zusammen, aber um anzufangen, müsste man ja auch mit einem negativen Ausgang rechnen, und brauchen deshalb noch mehr Zusagen.
Und um die zu bekommen, müssen wir sachlich und transparent vorgehen, damit sich mehr Leute Lust kriegen, sich zu beteiligen.
Wenn es dann soweit ist, können wir ja den ersten Schub einsammeln (z.B. prozentual von dem jeweils zugesagten Betrag).
Aber ich zahle nur, wenn der/die Kläger/in bekannnt ist - zumindest allen, die finanzielle Unterstützung zusagen, und würde auch von diesen andernfalls nicht erwarten/'verlangen', dass sie sich an ihre Zusagen halten.

@jessikaxxl: ich finde schon, dass wir HIER darüber 'sprechen' sollten, weil hier am meisten Teilnehmer und bestimmt auch Zuschauer/Mitleser sind. Und es geht ja um den zentralen Punkt dieses Forums. In einem neuen Thread(!?,klingt immer noch bedrohlich') müssen wir ja wieder von vorne anfangen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich habe mich selbstverständlich der Sache angeschlossen und eine entsprechende Mail abgeschickt.

Es wurde lange genug darüber diskutiert, was wir tun können, um Renner zur Offenlegung seines konkreten Wettbewerbverhältnisses uns gegenüber zu zwingen.
Ein freundlicher Brief mit Fristsetzung an Ehrhardt ist ganz sicher nicht sinnvoll. Also bleibt nur die negative Feststellungsklage eines Abgemahnten. Dazu ist Geld nötig - und zwar ganz flott.

Deshalb finde ich es gut, dass manoon einen konkreten Vorschlag gemacht hat und die Mailadresse eingerichtet hat. Die zugesagten Beträge werden selbstverständlich nicht auf das Konto eines Users eingezahlt, sondern auf ein Treuhandkonto des Anwalts, der die Klage erhebt.

Wenn es für den Erfolg der Klage wichtig ist, ob der Abgemahnte seine UE in Verbindung mit der Forderung eines Nachweises des konkreten Wettbewerbs abgegeben hat, stelle ich mich gern zur Verfügung. Letztendlich ist es aber egal, wer die Klage erfolgreich durchzieht. Profitieren werden wir alle dadurch. Bei Erfolg wäre nämlich der Nachweis einer unrechtmäßigen Abmahnung erbracht.

Ich würde vorschlagen, dass wir dazu die BL-Anwälte auswählen. Das BL-Team könnte man bitten, allen Abgemahnten ein Rundschreiben zu senden mit der Bitte um finanzielle Beteiligung an der Musterklage.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Fond die Kosten vorstreckt und im -unwahrscheinlichen- Falle eines für uns negativen Urteils die Sammelbüchse noch mal kreisen lässt.

Für den jetzigen Zeitpunkt ist es aber wichtig, dass wir eine Einheit bilden und nicht nur heiße Luft von uns geben. Aus diesem Grund unterstütze ich manoon's Vorgehen ausdrücklich und bitte alle Betroffenen, einen für euch tragbaren Geldbetrag fest zuzusagen.
Entscheidend ist jetzt, dass wir morgen dem BL-Team und den Fond-Leuten zeigen können, dass wir uns mit dem unverschämten Brief der Ehrhardt nicht abspeisen lassen sondern dem Renner die Hosen runter lassen wollen.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

blokk hat geschrieben:Ich habe mich selbstverständlich der Sache angeschlossen und eine entsprechende Mail abgeschickt.

Ich würde vorschlagen, dass wir dazu die BL-Anwälte auswählen. Das BL-Team könnte man bitten, allen Abgemahnten ein Rundschreiben zu senden mit der Bitte um finanzielle Beteiligung an der Musterklage.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Fond die Kosten vorstreckt und im -unwahrscheinlichen- Falle eines für uns negativen Urteils die Sammelbüchse noch mal kreisen lässt.
lassen wollen.
booklooker wird mit Sicherheit kein Schreiben mit der Bitte um finanzielle Beteiligung verschicken. Und mit 'vielleicht' oder 'nachher' kommen wir auch nicht weit und verhindern, dass noch mehr Leute GLEICH zusagen. Im schlimmsten Fall bleibt dann der Kläger auf Kosten sitzen oder die wenigen, die es begleichen stöhnen ob der geringen Unterstützung.
Ich meine, die finanzielle Basis sollte noch breiter werden - z.B. kann man bei dem momentanen Prozedere mit e-mail an Manoon nicht sehen, wieviele ihm geschrieben haben und welcher Betrag zugesagt ist.
Ich mache nur mit - zumindest aktiv, wenn die Aktion öffentlich und transparent über dieses Forum läuft und der Kläger - wenn es so weit kommen sollte - bekannt ist. Ausserdem ist bei dieser nutzlosen Geheimnistuerei mit e-mail-hier und message-da ein hohes und unübersichtliches Kommunikationsaufkommen zu erwarten, wo man nie weiss, ob man (frau auch) gerade auf dem aktuellen Stand ist.
Es fing doch gestern abend so unkompliziert an... :P
... und nur so, bekommt man auch genügend Leute zusammen!
Meine ick jenfalls, wa! 8)
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Bisher haben wir Meinungen ausgetauscht und Passagen aus Gesetzbüchern zitiert.
Wenn wir jetzt etwas konkretes ins Auge fassen dann ist das was Anderes. Bisher war es auch nur die Abwicklung einer stümperhaften Abmahnung. Da gab es nichts was ein Anwalt nicht weiß oder nichts was er hätte aufgrund der Infos die er hier findet hätte tun können.
Im Moment brauchen wir einfach eine geschlossene Linie um etwas bewegen zu können.
Ansonsten können wir hier noch viele hundert Seiten weiterdiskutieren bis die Sache nach 6 Monaten verjährt ist.
Ausserdem sollte man sich dann auch mal der neuen Abmahnung widmen, die liegt nämlich dummer weise ganz anders.
Da kommt man mit den Rezepten die wir hier gesammelt haben nicht weiter. Das ist leider ein ganz anderer Fall.
Wir werden aber in beiden und auch in anderen Fällen nichts erreichen wenn wir uns nicht formieren.
Deshalb: E-Mail an:
NegativeFeststellungsklage@web.de

Mit Angabe der Summe die er investieren >möchte<.
Was dann geschieht wird von allen beschlossen die daran
teilnehmen und das >dann< unterstützten.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Ich kann Mr.Manoon nur zustimmen, was die Abmahnungen "Schacht" angeht, und daß diese anders zu beurteilen sind, als die Renner-Geschichte. In der Sache ist auf folgendes zu unbedingt achten:

1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.

2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.

3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.

4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.

5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.

6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich die Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Käme das Gericht zu der Auffasssung. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Ich kann Mr.Manoon nur zustimmen, was die Abmahnungen "Schacht" angeht, und daß diese anders zu beurteilen sind, als die Renner-Geschichte. In der Sache ist auf folgendes zu unbedingt achten:

1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.

2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.

3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.

4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.

5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.

6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.
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terracotta
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Alternative Klagefinanzierung Renner

Beitrag von terracotta »

Ich habe mir die Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen:

- Ich möchte ungern Geld im Voraus überweisen, da ich das unbestimmte Gefühl habe, dann davon nichts mehr wiederzusehen (und wenn doch, könnte das mit einigem Aufwand verbunden sein). Daher schlage ich vor, dass der Klageführer die 726 Euro selbst vorstreckt, was bei einem gewerblichen Händler ja in vielen Fällen möglich sein sollte.

- Die Zusage, im Fall einer Niederlage bzw. der Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite finanziell einzustehen, schränkt sich (zumindest bei mir) auf einen Prozess Klageführer ./. Renner ein und nicht auf Prozesse bzgl. irgendwelcher anderer Abmahnungen, wo die Rechtslage eine andere und nicht unbedingt so erfolgversprechend wie in diesem Fall ist.

- Jeder, der sich in den beiden o. g. Fällen finanziell beteiligen möchte, erklärt dies mit Nennung des Betrages rechtsverbindlich und postschriftlich gegenüber dem Klageführer, sobald der Betrag von ca. 3500 Euro (4150 Euro abzgl. MwSt) erreicht ist. Der Wortlaut der Erklärung kann dann vorher hier veröffentlicht werden.

Dieses Verfahren halte ich für einfacher, weil unbürokratischer durchführbar. Und so ganz dringend ist die Klageerhebung ja auch nicht, wenn die ersten Abmahnungen Mitte November kamen und wir 6 Monate Zeit haben; damit will ich nur sagen, dass wir noch etwas Zeit bzgl. der Klagevorbereitung haben und nicht in Hektik verfallen sollten. Meinungen dazu?
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@Terracotta
Wir haben jetzt bei Booklooker bereits die 2. Abmahnung, wie lange möchte man noch warten ?
Es soll nichts gezahlt werden es soll eine Zusage erfolgen das man sich im Faller einer Klage finanziell beteiligt.
Einfach E-Mail schicken, wenn das Geld theoretisch zusammen ist entscheiden wir.
Ohne Geld brauchen wir nichts zu entscheiden, einfach warten bis die nächste Abmahnung kommt.
Wie soll das weitergehen ?

NegativeFeststellungsklage@web.de
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am So 13. Jan 2008, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, terracotta,

poste deinen Vorschlag doch mal in den neuen Thread

viewtopic.php?t=4658

Ich persönlich finde den zweiten Teil deines Vorschlags gut, teile allerdings jetzt deine Sorgen bezg. Vorauszahlung nicht unbedingt, wenn es auf ein Treuhänderkonto geht.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Yara
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Re: Alternative Klagefinanzierung Renner

Beitrag von Yara »

terracotta hat geschrieben:Ich habe mir die Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen:

- Ich möchte ungern Geld im Voraus überweisen, da ich das unbestimmte Gefühl habe, dann davon nichts mehr wiederzusehen (und wenn doch, könnte das mit einigem Aufwand verbunden sein). Daher schlage ich vor, dass der Klageführer die 726 Euro selbst vorstreckt, was bei einem gewerblichen Händler ja in vielen Fällen möglich sein sollte.

- Die Zusage, im Fall einer Niederlage bzw. der Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite finanziell einzustehen, schränkt sich (zumindest bei mir) auf einen Prozess Klageführer ./. Renner ein und nicht auf Prozesse bzgl. irgendwelcher anderer Abmahnungen, wo die Rechtslage eine andere und nicht unbedingt so erfolgversprechend wie in diesem Fall ist.

- Jeder, der sich in den beiden o. g. Fällen finanziell beteiligen möchte, erklärt dies mit Nennung des Betrages rechtsverbindlich und postschriftlich gegenüber dem Klageführer, sobald der Betrag von ca. 3500 Euro (4150 Euro abzgl. MwSt) erreicht ist. Der Wortlaut der Erklärung kann dann vorher hier veröffentlicht werden.

Dieses Verfahren halte ich für einfacher, weil unbürokratischer durchführbar. Und so ganz dringend ist die Klageerhebung ja auch nicht, wenn die ersten Abmahnungen Mitte November kamen und wir 6 Monate Zeit haben; damit will ich nur sagen, dass wir noch etwas Zeit bzgl. der Klagevorbereitung haben und nicht in Hektik verfallen sollten. Meinungen dazu?
Da wäre ich - auch als in diesem Fall Nicht-Abgemahnte - dabei.

Yara
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antje
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Beitrag von antje »

Mr.Manoon hat geschrieben:@Terracotta
Wir haben jetzt bei Booklooker bereits die 2. Abmahnung, wie lange möchte man noch warten ?
Es soll nichts gezahlt werden es soll eine Zusage erfolgen das man sich im Faller einer Klage finanziell beteiligt.
Einfach E-Mail schicken, wenn das Geld theoretisch zusammen ist entscheiden wir.
Ohne Geld brauchen wir nichts zu entscheiden, einfach warten bis die nächste Abmahnung kommt.
Wie soll das weitergehen ?

NegativeFeststellungsklage@web.de
Mr. Manoon, terracotta hat doch gar nichts davon gesagt, dass er/sie noch warten möchte - ich glaube, da hast du was falsch verstanden (und terracotta hat dich falsch verstanden bezgl. der Vorauszahlung), oder? terracotta wollte doch nur noch mal einen schriftlichen Weg der Zusage, was ich gut finde, damit es verbindlich wird. Oder versteh ich jetzt was falsch?? :shock:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...wegen der Beträge, um die es hier geht, so ein Spektakel :shock:

Es ist doch kein Problem, ein Treuhandkonto - z.B. bei einer Anwaltskanzlei - einzurichten und damit sicherzustellen, daß bei Geldüberschüssen Beträge anteilig zurückfließen und im Falle des Obsiegens im Verfahren und erfolgreicher Vollstreckung bei der Gegenseite jeder sein eingesetztes Kapital zurück erhält.
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