@mwinkel: nette rechnung und ich sagte ja schon, dass ich das ärgernis für den verkäufer nachempfinden kann aber die art käufer die du da beschreibst gibt es wahrscheinlich nur im "verkäufer schlaraffenland" und wenn du den weg dahin gefunden hast gib mir unbedingt eine wegbeschreibung dann verkauf ich auch nur da
(achtung ironie)
ich denke wir betrachten dass alles aus sehr unterschiedlichen blickwinkeln und für mich ist die einfache milchmannrechnung eher ausschlaggebend. wenn jetzt jede partei ausklamüsert wer, was , wieviel investiert wurde, wieviel schuhsohle abgelaufen wurde um den umschlag zu holen usw. da kommt man ja nie zu einer einigung.
ich finde beim onlinehandel spielt mehr rein als eine einfache kosten-nutzen rechnung! (das kann jeder anders sehen, kein problem)
der zwischenmenschliche kontakt ist wichtig, das gefühl, was der verkäufer dem kunden vermittelt (ich blase das in das gleiche horn wie blokk) denn mal ganz ehrlich, diese betrügerischen, nur den verkäufer absichtlich und böswillig schaden wollenden verkäufer habe ich noch nicht gesehen. meine erfahrung zeigt mir, dass die mehrzahl der käufer gut ist, die ware behält und mit den paar widerrufen/rückgaben müssen sich händler arrangieren. alles andere wäre realitätsfern meiner ansicht nach und bei falscher handhabung gehen eher kunden verloren als dass man welche dazugewinnt! deshalb müssen sich verkäufer eher fragen, wie gehe ich mit der situation um, denn die rechtslage ist, wie sie ist.
im übrigen liegt es mir fern hier irgendjemanden zu verhöhnen.
@antje: ich finde online handel steht für sich, den kann man gar nicht mit dem üblichen kauf vergleichen. man hat nicht die möglichkeit als kunde die sache in augenschein zu nehmen. das finde ich sehr wichtig, denn mag die beschreibung noch so gut sein es gibt immer interpretationsspielraum ! es gibt für mich keinen trifftigen grund warum nur eine der parteien bei onlinegeschäften das gesamte porto übernehmen sollte ! das gilt in beide richtungen, auch bei gütern über 40 euro (bei denen mir noch immer keiner erklärt hat wie diese grenze zustande kommt
) würde ich die rücksendekosten tragen als käufer (beim widerruf und sogar wenn in der beschreibung nicht arglistig geschumelt wurde)
thema ersatz bei verlust auf postweg:
habe ich es jetzt richtig verstanden, dass der zusatz "bei unversichertem versand, liegt das risiko beim käufer" gar nicht zutrifft und rechtens ist oder schreiben das generell nur privatverkäufer und hat mit gewerblich nichts zu tun ?
um jetzt nochmal zu meinen fall zurückzukommen. ich hatte zuletzt geschrieben, dass ich mich wegen 4 euro (nachdem mir der verkäufer die hälfte der versandkosten zugesagt hat) nicht rumstreiten werde aber im interesse seiner anderen käufer solle er sich mit der rechtslage vertraut machen. (ein bisschen arrogant ich weiß, man kann sich auch etwas hineinsteigern und böswilligkeit unterstellen wo keine ist, in beiden richtungen)
jedenfalls war die letzte nachricht, dass mir
mein gewünschter betrag zurücküberwiesen wird. jetzt bin ich gespannt, was mir überwiesen wird.
gruß an alle
euer bücherwurm03