Vermeidung von Abmahnungen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:Aber laß Dich nicht kirre machen wegen des Impressums!
Ich hoffe nur, die meisten, die mitlesen, sind erwachsen genug, um zwischen den gut- und ernstgemeinten Ratschlägen von erfahrenen Händlern und der langsam absurden "Rechtsberatung" eines Laien zu unterscheiden. Übrigens ist eine bei booklooker angelegte Homepage www.booklooker.de/meinname, auf der für ein Verkaufsangebot geworben wird, nun totsicher ohne Impressum eine tickende Zeitbombe.
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Ich weiß nicht, bei welchen Voraussetzung für Private ein Impressum erforderlich ist , aber wenn schon, dann auch aufpassen, das gehört dann nicht nur auf die Internetseite, sondern auch in die mails zu Kunden, auf den Packzettel usw.

Punkto e-mail. Normalerweise ist die Site, wo e-mail eingetragen werden, also z.B. hier booklooker, verantwortlich (Datenschutzrecht), daß keine automatischen robots die Adressen scannen können.
Die e-mail Adresse darf über google nicht zu sehen sein, sondern erst, wenn man auf die Site geht, wo sie angegeben wurde.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

deleted.
Zuletzt geändert von Yumo am Di 18. Nov 2008, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

m.W. sind alle Daten, die auf nicht Passwort-geschützten Seiten zugänglich sind, für Spammer frei verfügbar ... woher sollte die booklooker-Software auch wissen, ob ich als Mensch eine Seite aufrufe, oder ob ein Robot automatisiert die Anforderung macht ? Sorry, das mag sogar so Gesetz sein, ist aber auch völlig unrealistisch ...

zu verschiedenen Methoden gegen Spam:

Sinn des TMG ist es, eine problemlose und schnelle Kommunikation mit dem 'Diensteanbieter' zu ermöglichen ... damit werden sowohl verklausulierte Mailadressen wie auch extra angelegte 'tote Briefkästen' zur Spamabwehr früher oder später Abmahnungen nach sich ziehen ... der Aufwand hierfür ist allenfalls marginal höher, weil eben auch weitgehend automatisierbar ...

das erste wird viele Leute überfordern (oh ja, mir haben schon Leute, die den ganzen Tag am Computer arbeiten und ihnen zugesandte Dateien einlesen müssen, Anfragen geschickt á la 'wie kann ich diese verfl... report.txt.datestamp Datei öffnen, kein Programm kennt das Format !' :twisted: ... mit hubermeier0815atwebproviderwhatever wird das nicht anders sein) ...

das zweite widerspricht dem Kerninhalt des Gesetzes, nachdem die Daten für die Kontaktaufnahme bereitgestellt werden müssen ... wer sich konsequent dem Kontakt verweigert, dürfte damit wohl auch gegen das Gesetz verstossen ... (übrigens mglw. ein interessanter Ansatz bei manchen kommunikationsunwiligen Händlern :wink: ) ...

hier wird sich der Gesetzgeber früher oder apäter entscheiden müssen, ob er Internetverkäufe nur noch für grosse und grösste Anbieter zulässt, oder endlich mal Gesetze erlässt, die sich einigermassen an der verfügbaren Technologie orientieren ... alles andere sind Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für drittklassige Anwälte und völlig unnötige Blockaden von Gerichtskapazitäten :( ...
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

@coma
Die e-mail Adresse darf über google nicht zu sehen sein
Also, wenn ich über google meinen Namen eingebe, kommt unter:
Allgemeine Geschäftsbedingungen - booklooker / disklooker
die komplette Anschrift, incl. e-mail Adresse und Telefon
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

d_m_r_s postete:
"m.W. sind alle Daten, die auf nicht Passwort-geschützten Seiten zugänglich sind, für Spammer frei verfügbar ... woher sollte die booklooker-Software auch wissen, ob ich als Mensch eine Seite aufrufe, oder ob ein Robot automatisiert die Anforderung macht ? "

Das ist ganz falsch, e-mail-Adressen können gekapselt werden, damit die robots nicht ran können.

Falls das bei booklooker bisher nicht der Fall ist, dann kann dem Admin vielleicht mal ein Hinweis gegeben werden.
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

@ coma: ich weiss nicht, wie die Robots bevorzugt Daten auslesen, mein Gebiet ist die Datenbankprogrammierung und - Administration ...

aber prinzipiell ist es möglich, Aufrufe auch so zu automatisieren, dass es wie die Eingabe eines Menschen auf einer Tastatur aussieht ... und ich kann mir nicht vorstellen, wie man dann noch verhindern kann, dass eine auf der übertragenen Seite sichtbare Adresse nicht verarbeitet werden kann ...

lässt sich das wirklich verhindern ? Vielleicht kannst du das etwas näher erläutern ...
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Wie das genau geht, kann ich hier nicht erläutern. Geht aber, sonst würde der Mail-Verkehr wg. Spam zusammenbrechen ...

Punkto booklooker, es heißt zum Datenschutz hier:
"Sicherheit



Ihre Daten sind bei uns sicher!
Datenschutzerklärung

Wir, die c-books GmbH, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im notwendigen Umfang erhoben.
Darüber hinaus stellen wir für die Eingabe von Daten und für Bestellungen eine sichere SSL-Verbindung (128bit-Verschlüsselung) zur Verfügung.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.


* Speicherung/Weitergabe persönlicher Daten

Die von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Daten (Postanschrift, Mailadresse, ggf. Telefonnummer) werden nur im Falle einer Bestellung an den Käufer bzw. Verkäufer weitergeleitet. Wenn Sie sich als gewerblicher Händler angemeldet haben, wird Ihre Anschrift und ggf. die Telefonnummer öffentlich in Ihrem Anbieterprofil angezeigt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Waren gewerblich über das Internet anbieten."

D.h. es wird klar unterschieden zwischen Daten, die geschützt sind, und solchen, die nicht geschützt sind. Speziell heißt es hier für gewerbliche Händler, daß das Anbieterprofil öffentlich ist. Das sei gesetzlich vorgeschrieben, und wenn da dann zwingend eine e-mail reingehörte, wäre die auch öffentlich zu sehen.

Daher vermute ich mal, wenn entsprechendes auch für die privater Anbieter gilt, die Impressumpflicht haben, daß das dann auch freigeschaltet für google etc. Aber ich kann nicht dafür eine Notwendigkeit sehen, wozu, das Impressum ist für den Kunden, der direkt online ist, der auf der konkreten Site ist, und nicht für google.
Benutzeravatar
merlina22
Beiträge: 639
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:08
Wohnort: Hamburg

Beitrag von merlina22 »

..........
Zuletzt geändert von merlina22 am So 13. Jan 2008, 02:34, insgesamt 1-mal geändert.
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

Soviel ich weiß, müssen nur Private, die aus Gründen des Verbraucherschutzes Pflichten haben, ein Impressum geben.

Ansonsten, das Impressun als solches ist dann heikel, z.B. hat es Abmahnungen gegeben, weil der Vorname abgekürzt wurde. D. Müller, ist nicht erlaubt, es muß heißen: Dieter Müller, sonst droht Abmahnung.
Benutzeravatar
merlina22
Beiträge: 639
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:08
Wohnort: Hamburg

Beitrag von merlina22 »

.........
Zuletzt geändert von merlina22 am So 13. Jan 2008, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Also mal zur Frage, ob Private ein Impressum veröffentlichen müssen: Das ist nicht der Fall.

Private Verkäufer unterliegen der Impressumspflicht nicht.

Es gilt nicht nur das Telemediengesetz sondern darüber hinaus der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Dieser Staatsvertrag wurde im Zuge der Einführung des TMD neu gefasst.

Hier ist § 55 Abs. 1 RStV relevant, der lautet:

?(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.?


Was unter persönlichen Zwecken zu verstehen ist, regelt das Gesetz selbst nicht. Aber in der Gesetzesbegründung zur Änderung des RStV sind Beispiele genannt, die erläutern, was gemeint ist. Dort heißt es wörtlich:

?Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe.?

(Die rote Einfärbung stammt natürlich von mir, bei Interesse schicke ich auch gern die gesamte Gesetzesbegründung zum RStV zu, ca. 30 Seiten)
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

D.h. darin hat Hanischu völlig recht, das BGB gilt für alle. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Als Privatmensch (Bücher im Angebot oder nicht), muß ich die Gesetze beachten, Voraussetzung ist deren Kenntnis.
Hier die Frage, ob ein privater Buchverkäufer, der zwar nicht gewerblich tätig ist, aber "geschäftsmäßig" oder sonst was, die Gerichte urteilen da unterschiedlich, ab wann das der Fall ist, aber es gibt auch ein BGH Urteil dazu, daß um die Verbraucher zu schützen, also diejenigen, die Bücher kaufen, das denjenigen gegenüber Privatverkäufer, die gewisse Kriterien erfüllen, z.B. eben verpflichtet sind, ein Impressum zu geben. Genaue Angaben macht Dir wohl keiner, weil niemand kennt genau die Grenze, ab wann die Pflicht gilt.

Wenn Du aber so eine Impressum-Pflicht hast, dann ist es wichtig, die auch vorschriftsmäßig auszuführen:
1. Vollständiger Name
2. Vollständige Adresse
3. Telefon
4. e-mail
so kenn ich das jedenfalls für die gewerblichen (da kommt dann noch Firmenname, eventuell Handelrestister-Eintrag, die Steuernummer oder Ust-Id usw. dazu, und dieses Impressum muß auch hervorgehoben sein, der Kunde muß nicht erst danach suchen, sondern es hat ins Auge zu fallen, sonst droht Abmahnung.
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

danke, nanoq !

nicht nur für den letzten Beitrag, aber jetzt auch mal ausdrücklich von mir :D
coma
Beiträge: 744
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Beitrag von coma »

nanoq postete:
"Also mal zur Frage, ob Private ein Impressum veröffentlichen müssen: Das ist nicht der Fall.

Private Verkäufer unterliegen der Impressumspflicht nicht. "

Das stimmt wohl, wozu ich was geschrieben hatte, das gilt für diejenigen, wo dieser Status "privat" eben nicht so gilt. Also nicht für private Verkäufer, sondern für diejenigen, die nur glauben, es zu sein, aber von den Gerichten möglicherweise anders beurteilt werden.
Antworten