Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Ich will wirklich nicht den Eindruck eines Forumstrolls erwecken, wenn ich noch ein wenig weiter ausführe:
... weil der Abmahner nicht im Wettbewerbsverhältnis steht, weil er gar keine Bücher verkauft, sondern dies nur behauptet.
Mein Punkt ist, das dies unter Umständen etwas kompliziert nachzuweisen ist, während die Unfähigkeit zum Handel mit "Erwachsenenartikeln" ja aus der Gewerbeanmeldung hervor geht.

Also, ich muß Nazi-Bücher anbieten um einen Anbieter von Nazi-Büchern abzumahnen.
Ernsthafte Antwort? Nein, brauchst Du nicht, weil das unter allen Umständen strafbar ist, der Handel mit indizierten Büchern jedoch nicht.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Das sind Juristen, die wissen was die Gegenpartei denkt, das ist ihr Beruf.
...aber Wettbewerbsrecht zählt nicht zu ihren Stärken :wink:
blokk
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Beitrag von blokk »

Mr.Manoon hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:...eine negative Feststellungsklage wäre sehr wohl eine Alternative, denn man würde nicht den Feststellungantrag stellen, daß man das beanstandete Buch anbieten darf, sondern, daß der Gegner keinen Unterlassungsanspruch hat.

Nachteil: Man muß mit den Gerichtskosten in Höhe von 588,00 Euro bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro in Vorleistung gehen, sonst wird die Klage nicht zugestellt.

Es gilt der fliegende Gerichtsstand; d.h. man kann jedes beliebige Landgericht in Deutschland anrufen.
Wenn sich keine erheblichen Folgekosten ergeben steuer ich 244,00 Euro dazu.
Zu zweit werden wir da wohl nicht bleiben, damit verringert sich mein Anteil vorraussichtlich.
Ich bin dabei
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

Dawson hat geschrieben:Macht der Fakt, dass NaB die abgemahnten Titel längst erhalten hat, die Unterschrift unter der modifizierte Unterlassungserklärung nicht null und nichtig, da man mit ihr doch verspricht, etwas nicht zu tun, das man schon getan hat?

Ich denke, man verspricht, es nie wieder zu tun oder mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Buch aus der BPJM Liste verschwindet, bei vielen im Jahr 2008.


Wenn Letzteres so wäre, hätten diese Schundnickel die 204 Bücher (Oder so) doch gar nicht zu kaufen brauchen.
Er hat sie gekauft, um an die Adressen der privaten Verkäufer heran zu kommen.
Inwieweit die Privaten nun als Gewerbliche einzustufen sind, ist wohl das Spielchen des Dreier-Konsortiums.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Mr.Manoon hat geschrieben:Nee, es gibt diesen Mist auch indiziert
Wenn nicht beschlagnahmt, gilt das gleiche wie für alle anderen indizierten Bücher. Beate U. dürfte sie in ihren Ladengeschäften verkaufen, Buchhandlung X jedoch nicht.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

Ich kann eine Reihe weiterer Beispiele nennen.
Konzerne, Bundesliegaclub, Partei, Justizeinrichtungen und diverse Massenabmahnanwälte, usw. usw.

Nachtrag:

Das eigentliche Problem der Abmahnwut und der Rechtsunsicherheit von Onlinehändlern, ob Buchhändler, oder sonstwas, in Deutschland habt Ihr damit nicht gebannt.

Es wird weitere Abmahnugen geben. Auch bei Euch.

Ab jetzt ist Eure Gemeinschaft von Antiquariaten nicht mehr vor Abmahnungen geschützt.
Zuletzt geändert von Lipsator am Sa 15. Dez 2007, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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kleinerVersandhändler
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Beitrag von kleinerVersandhändler »

Also das mit der Wettbewerbsituation ist sicher der Knackpunkt.

Ich denke der erste Prozess wo hier die Hosen heruntergelassen werden müssen (den Nachweis der Geschäftstätigkeit wird man hier sicher einfordern) wird hier sehr interressant.
Ich erinnere mich an ein Urteil (sorry weiss leider nicht mehr genau wo ich es gelesen habe) wo ein Abmahner ebendeswegen gerade eins auf die Muetze bekommen hat. Das kann hier auch ganz flott passieren.
--Kein Wettberwerber = keine berechtigte Abmahnung.

Vielleicht haben sich die Drei ein Buch untereinander verkauft. :lol:

Der Börsenverein hat die Meldung des Anwalts 1:1 übernommen, ich denke hier wäre sicher ein Umsatz über die Mitgliedsnummer bei der Verrechungsstelle bekannt...dann wäre diese Meldung auch sicher abgeändert worden. :roll:

Laut tel. Auskunft einer Anwältin richtet sich auch der Streitwert bei UWG Sachen nach Umsatz/Größe der abmahnenden Firma und Sache.
Die 15000 ? sind sehr hoch gegriffen. Ich denke zwischen 5-10 tsd. wäre hier eher realistisch.

Aber dazu Bedarf es erst einmal des Nachweises einer Geschäftstätigkeit.
Viel Zeit zum Bücher verkaufen war ja seit September sicher nicht , wenn man so viel im Internet rumsucht und parallel ständig noch bei privaten Anbietern indizierte Bücher bestellen und bezahlen muß um an die Anschrift zu kommen.
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Lipsator
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Beitrag von Lipsator »

Nochmals zum mitmeiseln:

Wir "anderen" Onlinehändler wollen helfen!!!


sellerforum.de (ehemals Afterbuy-Forum, nun Ebay)
blokk
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Beitrag von blokk »

rokylugosi hat geschrieben:Ich glaube du übersiehst da etwas: Es geht um indizierte Medien.
Die Anzahl der Amokläufe in Schulen mit toten Kindern steigt ständig, auch in Deutschland.
Das ist der Hintergrund, und dazu tragen wir sozusagen bei.
Glaubst du wirklich das ein Abmahnanwalt diese Probelme nicht als Horrorzenario benützt: die bösen gewinnsüchtigen Buchhändler die über Leichen gehen....
So ähnlich sehe ich das auch. Normalerweise hagelt es Abmahnungen wegen irgendwelcher Fehler in den AGBs, die mit Sicherheit jeder von uns hat, zumal sich die Rechtssprechung ständig ändert. Dass hier wegen jugendgefährdenter Schriften abgemahnt wird, ist sicher kein Zufall. Sollte das ganze in die Öffentlichkeit kommen, dürften die Sympathien eher bei den Abmahnern liegen als bei und. Man kennt ja Berichterstattung in punkto Computerspiele oder Horrorvideos ...[/quote]

Das sehe ich anders. Bei den abgemahnten Bücher handelt es sich eher um Soft-Erotic. Damit lockt man heute keinen Penäler mehr hintern Ofen vor. Bestenfalls über 50-jährige erleben einen kleinen Erinnerungskick
beim Lesen dieser Bücher - womit ich nichts gegen Nostalgie gesagt haben will.
Heutige Jugendliche sind dank ausführlicher Medien in TV und Presse ganz andere Kicks gewohnt und belächeln bestenfalls diese indizierten Bücher.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...die Diskussion sollte nicht dazu führen, das Engagement der RAe WBE infrage zu stellen. Das Angebot halte ich für absolut fair und in Ordnung.

Die Stellungnahme von WBE ist auch völlig einwandfrei.

Ich persönlich sehe eine etwas abweichende Vorgehensweise, um das Dreigestirn aus dem Verkehr zu ziehen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:51, insgesamt 2-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Also das mit der Wettbewerbsituation ist sicher der Knackpunkt.
...nic ht nur, hier kommt das eher stümperhafte und tollpatschige Abmahngebahren hinzu, daß die rechtsmißbräuchlichkeit offenbart. Der letzte Absatz des Abmahnschreibens spricht Bände, wenn man sich morgens die Hose nicht mit der Zange zumacht.
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