lesewahn hat geschrieben:...
2. Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt, haben wir das Angebot abgelehnt.
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über Umwege finde ich mit Teilen dieses Textes einen Anbieter mit zwei gewerblichen Accounts ... einen mit ausschliesslich Neubüchern, einen mit fast ausschliesslich gebrauchten Büchern ...
die Angaben sind im Prinzip identisch, über unterschiedliche Schreibweisen, Abkürzungen und einen Typo wird wohl verhindert, dass diese Doppelung im System automatisch Probleme macht ...
pikanterweise sitzt der Typo (auch) in der Rücksendeanschrift der Widerrufsbelehrung in beiden Accounts ...
übrigens kein Widerrufsrecht "bei Handelsartikel aus 2.Hand" ... hab ich noch nie gesehen ... und in dem grösseren Account sind fast ausschliesslich gebrauchte Bücher ... darf man das ?
heute hat mal wieder
meine Blacklist Zuwachs bekommen ... und gleich doppelt ...
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)