Hallo, wollte fragen, ob es rechtens ist, wenn ich Neuware, die einen ME Stempel hat, weiter verkaufen kann?
Danke
die büchertruhe
Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
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Re: Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
Hallo,
das ist kein überhaupt Problem, wenn Sie in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen, dass das Buch mit einem Stempel als Mängelexemplar gekennzeichnet ist. Dieser Hinweis ist unbedingt erfoderlich, siehe dazu auch unsere Hinweise zur Zustandsbeschreibung:
http://www.booklooker.de/pages/glossar.php
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
das ist kein überhaupt Problem, wenn Sie in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen, dass das Buch mit einem Stempel als Mängelexemplar gekennzeichnet ist. Dieser Hinweis ist unbedingt erfoderlich, siehe dazu auch unsere Hinweise zur Zustandsbeschreibung:
http://www.booklooker.de/pages/glossar.php
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Re: Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
Wobei der Zustand dieser Bücher dann aber wahrheitsgemäß mit leichten Gebrauchsspuren angegeben werden sollte, da sie eben einen Stempel aufweisen.
Re: Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
Wenn du die Frage so stellst, habe ich doch ein wenig die Befürchtung, dass du diese Bücher bei booklooker als "neu" einstellen möchtest (also mit dem grünen Streifen statt dem grauen). Falls du das vorhast, rate ich dringend davon ab.bücher zum lesen hat geschrieben:wenn ich Neuware, die einen ME Stempel hat, weiter verkaufen kann
Es gibt zwar keine konkrete (gesetzliche) Definition für Neuware. Aber aus den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes ergibt sich, dass Mängelexemplare anders zu betrachten sind, als "echte" Neubücher. Für letztere gilt der gebundene Buchpreis, der auf jeden Fall zu beachten ist. Für Mängelexemplare gilt der feste Preis nicht. Ein Buch ist dann ein Mängelexemplar, wenn es neben dem Stempel auch einen tatsächlichen weiteren Mangel aufweist. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass ein Buch mit dem ME-Stempel keine "Neuware" im eigentlichen Sinne sein kann und nicht als solche angeboten werden darf.
Re: Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
Da fällt mir ein, was ist eigentlich aus dieser Idee hier: "Gesonderte Kennzeichnung von Mängelexemplaren?" geworden?
Ich fände es immer noch schön, wenn man in der Liste der Informationen über das jeweilige Buch – z.B. zwischen Zustand und Kurzinfo – eine weitere Sparte Mängelexemplar ja / nein hätte (die gar nicht auftaucht, wenn der Verkäufer dazu nichts angekreuzt hat).
Mal die Frage an das Team, wie booklooker dazu steht…
Ich fände es immer noch schön, wenn man in der Liste der Informationen über das jeweilige Buch – z.B. zwischen Zustand und Kurzinfo – eine weitere Sparte Mängelexemplar ja / nein hätte (die gar nicht auftaucht, wenn der Verkäufer dazu nichts angekreuzt hat).
Mal die Frage an das Team, wie booklooker dazu steht…
Re: Weiterverkauf von Neuware mit ME STempel
@Nanoq, das würde ich auch begrüssen. Vor kurzem noch dachte ich an das Vorhaben der gesonderten Kennzeichnung von Mängelexemplaren, vergaß aber daraufhinzuweisen. Vielleicht wird das BL-Team aufgrund dieses Postings wieder daran erinnert ?nanoq hat geschrieben:Da fällt mir ein, was ist eigentlich aus dieser Idee hier: "Gesonderte Kennzeichnung von Mängelexemplaren?" geworden?
Ich fände es immer noch schön, wenn man in der Liste der Informationen über das jeweilige Buch – z.B. zwischen Zustand und Kurzinfo – eine weitere Sparte Mängelexemplar ja / nein hätte (die gar nicht auftaucht, wenn der Verkäufer dazu nichts angekreuzt hat).
Mal die Frage an das Team, wie booklooker dazu steht…