Internetmarke als Einlieferungsbeleg
Verfasst: Di 6. Nov 2012, 12:53
Ich nutze für nahezu alle Postsendungen mittlerweile die Internetmarke. Gott sei Dank ist mir bisher noch nie etwas auf dem Postweg verloren gegangen, aber ich frage mich, ob die Internetmarke durch ihren QR-Code als Einlieferungsbeleg dienen kann?
Die Post wird die Codes sicherlich scannen um sicher zu stellen, dass ausreichend frankiert wurde und dass die Marken nicht doppelt benutzt werden. Wenn ich also mal in der Lage bin, dass ich beweisen müsste, die Büchersendung eingeliefert zu haben, könnte mir die Post rein theoretisch bestätigen, dass die Marke gescannt wurde.
Ich frage mich; macht sie das?![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ein Nachforschungsauftrag müsste mit Hilfe des QR-Codes doch ziemlich einfach zu lösen sein, oder?
Die Post wird die Codes sicherlich scannen um sicher zu stellen, dass ausreichend frankiert wurde und dass die Marken nicht doppelt benutzt werden. Wenn ich also mal in der Lage bin, dass ich beweisen müsste, die Büchersendung eingeliefert zu haben, könnte mir die Post rein theoretisch bestätigen, dass die Marke gescannt wurde.
Ich frage mich; macht sie das?
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ein Nachforschungsauftrag müsste mit Hilfe des QR-Codes doch ziemlich einfach zu lösen sein, oder?