Widerrufsbelehrung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
BücherBücher
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Widerrufsbelehrung

Beitrag von BücherBücher »

Hallo,
könnt ihr euch kurz diese Widerrufsbelehrung anschauen und mir sagen, ob die abmahnsicher ist?
Vielen Dank,
Karoline

"Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher und ist Vertragsbestandteil

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

Wichtig: Keine Telefonnummer angeben!


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
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vitalis
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von vitalis »

Das ist keine Widerrufsbelehrung, sondern lediglich ein Muster.

Für einen ersten Überblick über die Rechtslage und bei Fragen zu allgemeinen rechtlichen Themen ist das Internet sehr hilfreich. Auf Anwalts-Webseiten, Portalen zu bestimmten rechtlichen Themen und Behördenseiten findest Du zwar zahlreiche Informationen zu jedem beliebigen Rechtsgebiet. Für eine fundierte Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall solltest Du Dich jedoch an einen ausgebildeten Rechtsanwalt wenden.

Eine Website ohne rechtliche Absicherung online zu stellen, ist gefährlich.
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booklooker.de
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

das Thema ist leider viel zu Komplex als dass man sich auf die Meinung von Teilnehmern in einem Forum verlassen sollte. Zumal ab Juni 2014 bereits die nächste größere Änderung ins Haus steht:

http://www.internetrecht-rostock.de/mus ... g-2014.htm

Eine Rechtsberatung können und dürfen wir selbst leider nicht leisten.

Mit freundlichen Grüßen
das Team von booklooker.de
BücherBücher
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von BücherBücher »

Das ist mir doch alles klar.
Aber hier im Forum steht ja auch eine Muster-Widerrufsbelehrung? Wenn es total unsicher und gefährlich ist, so ein Muster zu verwenden, warum kann man das dann hier überhaupt finden?
Wozu ist das dann sinnvoll?

PS: Wurden die letzten Antworten gelöscht?
nanoq
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von nanoq »

BücherBücher, du musst unterscheiden zwischen (juristischen) Hinweisen, die sich auf allgemeine Sachverhalte beziehen einerseits, und einer auf den konkreten Fall bezogenen Rechtsberatung andererseits.

Ersteres ist erlaubt und dabei handelt es sich auch um das, was du sonst hier so im Forum findest. Letzteres ist nur sehr eingeschränkt kostenlos möglich und darf außerhalb persönlicher Beziehungen nur von juristisch ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Das ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Deshalb kann und darf hier kaum jemand die von dir eingestellte Widerrufsbelehrung überprüfen (und wer es könnte und dürfte, wird es ganz sicher nicht tun).
BücherBücher
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von BücherBücher »

Ok danke, ich glaube, ich habs jetzt begriffen.

Also ist es prinzipiell gefährlich, zum Beispiel das Muster zu benutzen, was Booklooker selbst im "Leitfaden" eingestellt hat? Ein Anwalt ist auch für einen kleinen selbstständigen Nebenerwerb durch das Verkaufen bei Booklooker absolut nötig?
nanoq
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von nanoq »

BücherBücher hat geschrieben:Also ist es prinzipiell gefährlich, zum Beispiel das Muster zu benutzen, was Booklooker selbst im "Leitfaden" eingestellt hat?
Es ist immer gefährlich ohne rechtliche Prüfung irgendetwas für sich selbst zu übernehmen, das nur als allgemeines Muster gedacht ist. Der Ersteller eines Musters produziert genau das: ein Muster. Daran kann man sich zwar orientieren, man muss aber immer darauf achten, ob es auch wirklich auf die eigenen Gegebenheiten passt.
Ein Anwalt ist auch für einen kleinen selbstständigen Nebenerwerb durch das Verkaufen bei Booklooker absolut nötig?
Nö, ist er nicht. Es kommt ganz darauf an, wie risikofreudig man ist.

Es kann aber erheblich teurer werden, wenn man sich zu Anfang die rechtliche Beratung spart und dann später Probleme bekommt.

Und im Übrigen gibt es auch verschiedene Vereinigungen, in die man eintreten kann und die für ihre Mitglieder auch juristische Beratungen und Hilfestellungen anbieten.

Man kann sich die erforderlichen Kenntnisse auch selbst anlesen. Ich würde mich allerdings nie darauf verlassen, dass das was man dann gelesen hat auch wirklich richtig und wirklich aktuell ist. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn man sich auf die google-Ergebnisse verlässt, denn dabei handelt es sich nun einmal nicht um einen juristischen Suchdienst.
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vitalis
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von vitalis »

Die Angaben im "Leitfaden: Buchverkauf im Internet" stammen vom Juni 2009, sind teilweise total veraltet und bedürfen dringend einer Überarbeitung.

Das Verbraucherrecht ändert sich ab 13. Juni 2014: Gemessen am Umfang der Änderungen bleibt nur noch wenig Zeit bis zum Inkrafttreten. Eine Übergangsfrist gibt es - mal wieder - nicht! Warum wird darüber nicht informiert?

Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen. Doch im allgemeinen Gemürre sind die Beiträge nach kurzer Zeit verschwunden und es hat sich - wie man liest - erwiesen, dass man sich immer noch am Leitfaden orientiert.
BücherBücher
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von BücherBücher »

Hallo,
ich weiß, dass sich im Juni einiges ändern wird, aber bis dahin muss man ja auch eine Widerrufsbelehrung haben.....

Ich frage mich nun wirklich, warum Booklooker ein so veraltetes Muster stehen lässt. Als totaler Anfänger denkt man doch automatisch, dass man sich daran orientieren kann, das hat ja auch nicht irgendein Forumsnutzer reingestellt.
Wozu das ganze, wenn von allen Seiten abgeraten wird, dieses Muster zu verwenden ohne anwaltliche Beratung? (Wenn ich einen Anwalt beauftrage, brauch ich ja auch dieses Muster nicht...)

Ich bedanke mich jedenfalls für die netten, sachlichen Hinweise....hat mich auf jedenfall zum nachdenken gebracht....
nanoq
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von nanoq »

Na ja, das hier ist eben ein Forum. Also eine Plattform, die dem Austausch untereinander dient, es ist kein Ratgeber oder gar eine verbindliche Anleitung. Und geschrieben wurde der Leitfaden auch nicht von booklooker (die ihre Beiträge hier im Forum auch immer mit "Team von booklooker.de" unterzeichnen, wie du oben auch siehst) sondern von Usern, die für diesen einzelnen Forumsbereich Moderatorenrechte bekommen haben.

Und dass die Beiträge dort schon ein paar Jährchen alt sind, wird ja angezeigt. Jeder, der sich mit der Problematik des Verkaufs über das Internet befasst, weiß aber auch, dass sich in diesem Bereich permanent etwas ändert. Deshalb könntest du dich, wenn du beipielsweise auf einer Anwaltsseite Informationen findest, auch nie einfach darauf verlassen, dass das noch alles stimmt, wenn nicht dort tatsächlich ein aktuelles Datum vermerkt ist.

Es ist halt auch in diesem Forum so, wie in eigentlich jedem Internetforum: Du wirst immer veraltete Inhalte finden, du wirst hier auch falsche Inhalte finden – du kannst und darfst dich nicht einfach darauf verlassen. Beiträge in Foren kann man immer nur als Anregung nehmen und als Hinweis, damit man weiß worauf man achten muss und was alles problematisch werden könnte.


Und dann habe ich hier noch einen Hinweis, den ich gestern vergessen habe: Selbst wenn man eine richtige und ordnungsgemäß auf den eigenen Fall bezogene Widerrufsbelehrung hat, kann es unter Umständen doch Schwierigkeiten geben, nämlich dann, wenn die Belehrung nicht mit den AGB übereinstimmt. Es hat in den letzten Jahren seit Einführung des amtlichen Musters einige Abmahnfälle gegeben, weil Widerrufsbelehrung und AGB nicht ganz zueinander gepasst haben oder sogar bloß weil etwas in der Widerrufsbelehrung angegeben war, was in den AGB nicht noch einmal auftauchte. Und teilweise haben die Gerichte diese Abmahnungen dann auch mitgemacht.


Deshalb abschließend ein wirklich gut gemeinter Ratschlag: Wenn du, wie du selbst schreibst, "totaler Anfänger" bist, dann lass dir doch noch Zeit bis Juni. Dann kannst du dich erstmal in aller Ruhe ausführlich informieren bevor du deinen Bücherverkauf startest. Ob du dafür nun zu einem Anwalt gehst, zu einer IHK, zum Händlerbund oder wohin auch immer, wo du kompetente Ansprechpartner findest. Dann kannst du ab Juni gleich mit den neuen Widerrufsbedingungen starten und du hättest auch genug Zeit, dir ordentliche AGB erstellen zu lassen.



So, und nun hau ich auch wieder ab, mein Kaffee ist inzwischen auch schon kalt geworden.
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vitalis
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von vitalis »

@BücherBücher

Da Du im Forum auf Deine Bücher verlinkt hast, habe ich mir Deine AGB und die WRB angesehen. Besser wäre es wirklich, nanoqs Rat zu befolgen.
BücherBücher
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von BücherBücher »

Hm...also ich habe mir dies vom händlerbund generieren lassen und die haften ja auch für die Rechtstexte und somit fühle ich mich damit eigendlich ganz sicher?
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vitalis
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von vitalis »

Wenn der Händlerbund mir so etwas generiert hätte - wie zu lesen ist - würde ich ich mein Geld zurück fordern.
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antje
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von antje »

In dem Zusammenhang eine Frage: Ist es denn jetzt Pflicht, AGB zu veröffentlichen? Vor einiger Zeit war es das nämlich meines Wissens noch nicht für Händler. Nur wenn man sie veröffentlichte (oder im Geschäft aushängt) müssen sie einwandfrei sein. Man kann aber auch drauf verzichten - so hieß es damals aus mehreren berufenen Mündern.

Hat sich da was geändert, was ich nicht mitbekommen hätte???
Viele Grüße, Antje
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vitalis
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Re: Widerrufsbelehrung

Beitrag von vitalis »

antje hat geschrieben:In dem Zusammenhang eine Frage: Ist es denn jetzt Pflicht, AGB zu veröffentlichen?
Nein, ist es nicht. AGB sind ein freiwilliges Mittel eigene Regeln zu setzen, wenn einem die gesetzlichen Regeln nicht zusagen. Allerdings erlaubt das Gesetz nur Regeln, die nicht “von wesentlichen Grundgedanken” des Gesetzes abweichen.

Daher sollten auch AGB von einem Rechtsanwalt geschrieben werden, schließlich können rechtswidrige AGB zu Abmahnungen führen.

Da jedoch der Support neulich in diesem Thread geschrieben hat:
...das Thema ist leider viel zu Komplex als dass man sich auf die Meinung von Teilnehmern in einem Forum verlassen sollte.
sollte man meine Statements künftig eher als unwahr gelten lassen.
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