Händlerrechterichtlinie kommt 2016
Verfasst: Di 1. Apr 2014, 13:22
Nachdem mit der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) europaweit die Verbraucherrechte gestärkt worden sind, plant die EU nunmehr auf Drängen von Branchenverbänden des Onlinehandels auch eine Stärkung der Händlerrechte. Wenn die Planungen fristgerecht umgesetzt werden, können sich Onlinehändler ab dem 01.04.2016 unter anderem über folgende Rechtsänderungen freuen:
- Kunden, die vor Ende des angegebenen Lieferzeitraumes nach dem Verbleib ihrer Bestellung fragen, dürfen auf Mehrwertdienstenummern verwiesen werden,
- Kunden, die mehr als drei mal vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, dürfen mit Internetsperren sanktioniert werden (sog. Three-Strikes-Modell)
- Kunden, die nach Beschädigung der Ware durch unsachgemäßen Gebrauch unberechtigte Gewährleistungsansprüche geltend machen, müssen Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Bearbeitungszeiten leisten.
Quelle: https://plus.google.com/u/0/explore/H%C ... 016?cfem=1
- Kunden, die vor Ende des angegebenen Lieferzeitraumes nach dem Verbleib ihrer Bestellung fragen, dürfen auf Mehrwertdienstenummern verwiesen werden,
- Kunden, die mehr als drei mal vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, dürfen mit Internetsperren sanktioniert werden (sog. Three-Strikes-Modell)
- Kunden, die nach Beschädigung der Ware durch unsachgemäßen Gebrauch unberechtigte Gewährleistungsansprüche geltend machen, müssen Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Bearbeitungszeiten leisten.
Quelle: https://plus.google.com/u/0/explore/H%C ... 016?cfem=1