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Grüße
Bebbi
Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer
Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer
Zuletzt geändert von bebbi am Sa 7. Jun 2014, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer
Danke für den Link, Bebbi.
Knappe und allgemeinverständlich formulierte Zusammenfassung.
Knappe und allgemeinverständlich formulierte Zusammenfassung.
Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer
Danke auch von mir.
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht auch mal wieder Zeit, darüber nachzudenken, hier bei BL die Möglichkeit der tatsächlichen PayPal-Kosten-Berechnung einzuführen?
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht auch mal wieder Zeit, darüber nachzudenken, hier bei BL die Möglichkeit der tatsächlichen PayPal-Kosten-Berechnung einzuführen?
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Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer
Mal hierauf einzugehen:
Erklärung des Widerrufs: ..... Allerdings hat der Widerruf nicht länger zwangsweise in Schriftform zu erfolgen, eine entsprechende Erklärung per Telefon wäre demnach ausreichend. .....
Da der alleinige und kommentarlose Rückversand der Ware für den wirksamen Widerruf nicht mehr ausreicht, würde ich dringend empfehlen, die Widerrufserklärung schriftlich und nachweislich durchzuführen.
Erklärung des Widerrufs: ..... Allerdings hat der Widerruf nicht länger zwangsweise in Schriftform zu erfolgen, eine entsprechende Erklärung per Telefon wäre demnach ausreichend. .....
Da der alleinige und kommentarlose Rückversand der Ware für den wirksamen Widerruf nicht mehr ausreicht, würde ich dringend empfehlen, die Widerrufserklärung schriftlich und nachweislich durchzuführen.
Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer
Hallo,
ich habe meine neuen Texte nun vom Händlerbund erhalten.
Dazu schrieb man mir,daß ich die neuen Rechtstexte auch erst um 0.00Uhr am 13.6.einstellen darf,da sonst Abmahnungen kommen könnten.
Einen telefonischen Widerruf halte ich für fragwürdig,da man ja nicht beweisen kann,daß es sich in dem Gespräch um einen Widerruf handelt.
Deshalb ist ratsam,immer alles schriftlich zu machen...
ich habe meine neuen Texte nun vom Händlerbund erhalten.
Dazu schrieb man mir,daß ich die neuen Rechtstexte auch erst um 0.00Uhr am 13.6.einstellen darf,da sonst Abmahnungen kommen könnten.
Einen telefonischen Widerruf halte ich für fragwürdig,da man ja nicht beweisen kann,daß es sich in dem Gespräch um einen Widerruf handelt.
Deshalb ist ratsam,immer alles schriftlich zu machen...
Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer
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Zuletzt geändert von d_r_m_s am So 3. Jan 2016, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.
Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer
Hallo
eben das soll es nicht mehr geben,daß ein Kunde so einfach kommentarlos zurückschicken kann.
Somit ist ein einfaches Zurückschicken nicht mehr als Widerruf zu betrachten!
Großhändler werden aus Kulanz eine einfache Rücksendung akzeptieren,aber ein Kleinunternehmer wird sich das überlegen,ob er weiter auf den Rücksendekosten sitzenbleibt...
Wenn man ein neues Kleidungsstück verkauft und bekommt es abgetragen zurück,dann ist ja wohl ein Weiterverkauf nicht möglich!
Die 40,-€ Klausel soll entfallen.
eben das soll es nicht mehr geben,daß ein Kunde so einfach kommentarlos zurückschicken kann.
Somit ist ein einfaches Zurückschicken nicht mehr als Widerruf zu betrachten!
Großhändler werden aus Kulanz eine einfache Rücksendung akzeptieren,aber ein Kleinunternehmer wird sich das überlegen,ob er weiter auf den Rücksendekosten sitzenbleibt...
Wenn man ein neues Kleidungsstück verkauft und bekommt es abgetragen zurück,dann ist ja wohl ein Weiterverkauf nicht möglich!
Die 40,-€ Klausel soll entfallen.