Plattformen-Steuertransparenzgesetz

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Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Beitrag von booklooker.de »

Guten Tag,

zukünftig sind wir als Plattform gesetzlich dazu verpflichtet, ab einer gewissen Grenze (ab 30 Bestellungen oder 2.000 EUR Umsatz pro Jahr über unsere Plattform) auch von privaten Anbietern steuerliche Angaben (Steuer-ID bzw. Steuernummer und Geburtsdatum) zu erfassen und die erzielten Umsätze an das Finanzamt zu übermitteln. Die erste Meldung erfolgt Anfang 2024 für die Umsätze des Vorjahres.

Das bedeutet jedoch im Normfall nicht, dass Sie auf die über uns erzielten Einnahmen Steuern zahlen müssen - auch dann nicht, wenn Sie diese Grenze überschreiten.

Normalerweise sind private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei. Wer klassische Gebrauchsgegenstände aus dem eigenen Haushalt (wie z. B. Bücher) verkauft, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Nur wenn das Finanzamt Ihre Verkaufstätigkeit als gewerblich einstuft, können unter Umständen Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen. Außerdem kann sich die Einkommensteuerbelastung erhöhen.

Wenn Sie lediglich gebrauchte Bücher aus Privatbesitz zu einem Preis verkaufen, der unterhalb Ihres Einkaufspreises liegt, dann sieht das Finanzamt darin in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit. Fest definierte Grenzen bzgl. Artikelanzahl oder Umsaz gibt es hinsichtlich der Frage, ob eine Gewerbetätigkeit vorliegt, nicht. Entscheidend sind zusätzliche Faktoren wie bspw. die Gewinnerzielungsabsicht (Differenz zwischen An- und Verkaufspreis) und die Art der angebotenen Waren, so dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Verkäufer, die im Kalenderjahr die Grenze von 30 Artikeln *oder* 2.000 EUR überschreiten, werden von uns automatisch über die notwendigen Schritte informiert. Es bleiben dann 6 Monate Zeit, die erforderlichen Daten (Geburtsdatum & Steuer-ID) bei uns zu hinterlegen. Erst wenn nach Ablauf dieser Frist die Daten nicht vorliegen, können wir keine Bestellungen mehr übermitteln.

Im Zeifelsfall können Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt in Verbindung setzen und die Frage klären, ob steuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

Ein Video mit Erläuterungen finden Sie hier:
https://youtu.be/U0aA0BA4Tjg

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.buzer.de/PStTG.htm

Weiterführende Informationen zu dem Thema "privater/gewerblicher Verkauf" erhalten Sie u. a. hier:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... verkaeufer

https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf

https://steuermachen.de/steuerratgeber/ ... ern-zahlen

Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
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