Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@Terracotta
Das hatte ich schon versucht, von ABO EV keine Reaktion.
Booklooker hat mir auf meine Fragen ausfürlich geantwortet, ich schrieb das schon.
Man verlässt sich auf den Rat der Fachleute was ich auch verstehen kann. Booklooker kann die Händler nicht einem solchen vermeintlichen Risiko aussetzten. Fragt sich was die Fachleute in den nächsten Tagen veröffentlichen, man wird sehen.
Wenn genügend Abgemahnte das selber in die Hand nehmen sind die nur für sich selbst verantwortlich, das ist was Anderes.
Wäre am besten wenn sich Viele beiteiligen, dann ist das vermeintliche Risiko ja minimal.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...jeder Abgemahnte ist berechtigt, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Private Anbieter, die abgemahnt wurden, haben lediglich ein Argument mehr.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Um das aus gegebenem Anlass (neue Abmahnung) noch mal zu sagen.
Wenn die hier so ungeschoren rauskommen, dann geht das immer so weiter. Jeder Dackel kommt dann mit was Neuem angetrabt.
Kann ja nichts passieren, sonst schicken wir schnell eine Neue hinterher.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

jessikaxxl hat geschrieben:...jeder Abgemahnte ist berechtigt, eine negative Feststellungsklage zu erheben. Private Anbieter, die abgemahnt wurden, haben lediglich ein Argument mehr.
:roll: Wie geht denn eine negative Feststellungsklage? Braucht man einen Anwalt? Muss es eine(r) alleine machen? Geht es auch nach Abgabe der modifizistiklierten UE? Was kostet's wenn man gewinnt / wenn man verliert? Wenn's einer macht (immerhin für alle!), bezahlen wir es gemeinsam? Gibts da nicht schon irgendwo ein Spändänkondo? 8)
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Alles zusammen kostet es ca. 2500 Euro (Gerichtsgebühr und eigener Anwalt)
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Wie geht denn eine negative Feststellungsklage? Braucht man einen Anwalt? Muss es eine(r) alleine machen? Geht es auch nach Abgabe der modifizistiklierten UE? Was kostet's wenn man gewinnt / wenn man verliert?
...weil bei Klagen nach dem UWG ausschließlich die Landgerichte zuständig sind, kann eine Klage nur durch einen Anwalt eingereicht werden.

Die Klage sollte einer allein durchziehen; inwieweit Dritte als "Sponsoren" fungieren, ist eine andere Sache.

Bei einem angenommenen Streitwert von 15.000 Euro wären 726 Euro Gerichtskosten vorzulegen. Das Risiko für die 1. Instanz beträgt 4.150 Euro wobei da 550 Euro MwSt enthalten sind, die beim gewerblichen Anbieter als Vorsteuer wieder zurückfließen. Wenn man die Klage gewinnt, hat die Gegenseite natürlich die Kosten zu tragen.

http://www.prozesskostenrechner.de/
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich werde Wahnsinnig !
400 unberechtigt Abgemahnte mal 6,25 Euro : 2500,00 Euro
10 unberechtigte Abmahnung bei 400 Anbietern = 62,50 Euro
100 unberechtigte Abmahnungen bei 400 Anbietern = 625,00 Euro.
Das sind noch nicht mal die Anwaltskosten die bei einer unberechtigten Abmahnung fällig werden wenn der Abmahner bei 15000 Euro Streitwert durchkommt.
Nicht zu vergessen die Folgekosten.
Bei solchen Witzbeträgen im Verhältnis kann man sich ein paar verlorenen Prozesse durchaus leisten.
Bei denen die gewonnen werden bekommt man das Geld meißt wieder.
Und: Die Sachinformationen die wir hier besprechen stehen noch nichtmal im Feullieton des Anwaltsblatts sondern eventuell in dem des Anwaltsgehilfenblatts.
2500 Euro sind die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten wenn man gewinnt.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Ich werde Wahnsinnig !
400 unberechtigt Abgemahnte mal 6,25 Euro : 2500,00 Euro
10 unberechtigte Abmahnung bei 400 Anbietern = 62,50 Euro
100 unberechtigte Abmahnungen bei 400 Anbietern = 625,00 Euro.
Das sind noch nicht mal die Anwaltskosten die bei einer unberechtigten Abmahnung fällig werden wenn der Abmahner bei 15000 Euro Streitwert durchkommt.
Nicht zu vergessen die Folgekosten.
Bei solchen Witzbeträgen im Verhältnis kann man sich ein paar verlorenen Prozesse durchaus leisten.
Bei denen die gewonnen werden bekommt man das Geld meißt wieder.
Und: Die Sachinformationen die wir hier besprechen stehen noch nichtmal im Feullieton des Anwaltsblatts sondern eventuell in dem des Anwaltsgehilfenblatts.
2500 Euro sind die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten wenn man gewinnt.
Ich glaub die Rechnung ist nicht ganz vollständig. jessikaxxl hat was von 4.100,-- Euro Risiko erwähnt - der Beklagte hat ja auch einen Anwalt ..., und die Gegenseite muss bei verlorenem Prozess die gesamten Gerichtskosten der Klage tragen und hat ausserdem ein Urteil anhängen, das allgemeingültig für die spezielle Abmahnaktion ist - im Fall einer fehlenden Aktivlegitimation.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

2500 Euro sind die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten wenn man gewinnt.
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:2500 Euro sind die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten wenn man gewinnt.
Und eben das ist eine unvollständige Rechnung, da der Beklagte, in dem Fall Renner, ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Zudem geht es bei einer solchen Klage nicht nur um die Kosten, sondern um ein sprichwörtliches Ende mit Schrecken.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Würde die Gegenseite zurückrudern wenn sie auch nur die kleinste Chance sehen diesen Prozess zu gewinnen.
Das bestreitet jessicaxxl seit 100 Seiten, an der Kompetenz ist wohl kaum zu zweifeln.
Die Gründe von Booklooker diesen Weg nicht zu gehen ist nachvollziebar, das habe ich auch schon gepostet.
Was können wir verlieren wenn der Prozess verloren geht, 1600 Euro durch 400.
Wozu diskutieren wir denn 138 Seiten, dann sollten doch die Teilnehmer einfach mal darlegen warum sie der Meinung sind das ein solcher Prozess ihrer Meinung nach gewonnen oder verloren wird.
Dann findet das Thema wenigstens einen Abschluss.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Sa 12. Jan 2008, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Mr.Monoon schreibt nicht alles, was er denkt :wink:

Das Prozeßrisiko 1. Instanz ist 4150 Euro.

Wenn man gewinnt, wovon auszugehen ist, beträgt das Risiko etwa 2500 Euro, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig sein sollte. Dann hat man den gegnerischen Anwalt natürlich nicht zu bezahlen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Also wirklich, das mit den 4100 Euro steht da nun mehrfach, wozu soll ich das denn noch wiederholen, das hat der letzte Dau nun auch kapiert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@jessicaxxl
Dein Prozesskostenrechner ist für Zivilprozesse...
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Sa 12. Jan 2008, 23:54, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...ein Wettbewerbsprozeß ist ein Zivilprozeß.

Um Deinem Einwand vorzubeugen: Ein Zivilprozeß nach dem UWG.
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