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Erfahrungsbericht: Umstellung privat/Händler

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 12:19
von Josef
Umstellung von "privat" auf "Händler" oder "Von Einem der auszog das Fürchten zu lernen".

Bisher habe ich meine eigenen Bücher privat verkauft. Eine Abmahnung hatte und habe ich bisher (noch) nicht bekommen. Letzte Woche bekam ich von BL ein Rundschreiben in dem darauf hingewiesen wurde, dass ich möglicherweise als Händler einzuschätzen bin. Anfangs war ich etwas empört ("Ich verkauf doch nur meine eigenen Bücher!"). Nachdem ich mich im Internet informiert habe, bin ich jetzt sogar froh, dass ich den Hinweis von BL bekommen habe. Nachdem ich diesen Artikel gelesen hatte http://www.akademie.de/direkt?pid=37040&tid=22061 beschloss ich zu handeln (im doppelten Sinne). Ich habe meine Bücher in "Urlaub" geschickt und BL mitgeteilt, dass sie mich möglichst schnell auf "Händler" umstellen sollen. Das ging auch sehr zügig. In der Zwischenzeit habe ich ein Kleingewerbe angemeldet (mit dem Datum der Umstellung durch BL). Wenn man dem o.g. Artikel glaubt, wäre dies nicht nötig gewesen, aber ich wollte Nägel mit Köpfen machen. Da ich noch keine Ahnung hatte wie eine Widerrufsbelehrung und die AGB auszusehen hat, habe ich in den Feldern Widerrufsbelehrung und AGB hineingeschrieben, dass z.Zt. eine Umstellung von privat auf Händler erfolgt und daher eine Bestellung nicht möglich ist (war auch nicht möglich, wegen der Urlaubsregelung). Vor dem Ende des "Urlaubs" hatte ich die Umstellung (AGB usw.) abgeschlossen. Zwei Stunden nach dem "Urlaubsende" meiner Bücher habe ich auch schon meine erste Bestellung (aus dem Ausland) erhalten. Mal sehen wie es weitergeht.

Ich habe vor, hier in unregelmässigen Abständen von meinen Erfahrungen zu berichten. Vielleicht interessiert es ja jemand.

Hat jemand eine Ahnung wie man als Händler seine privaten Bücher verkauft? Wie gibt man das gegenüber dem FA an? Geht das als "Waren-Einlage" oder so?

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 12:27
von Josef
Eigentlich sollte das Thema - Umstellung von "privat" auf "Händler". Erfahrungsbericht. - heißen.

Da habe ich wohl irgendetwas falsch gemacht. Kann man das ändern ?

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 12:46
von Flachs
Josef hat geschrieben:Eigentlich sollte das Thema - Umstellung von "privat" auf "Händler". Erfahrungsbericht. - heißen.

Da habe ich wohl irgendetwas falsch gemacht. Kann man das ändern ?
Ja, im Prinzip den Titel Deines ersten Beitrages ändern, aber die Zahl der Zeichen ist begrenzt! :wink:

Und: Willkommen im Forum!

Re: Umstellung von "privat" auf "Händler"

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 12:53
von Yara
Josef hat geschrieben: Hat jemand eine Ahnung wie man als Händler seine privaten Bücher verkauft? Wie gibt man das gegenüber dem FA an? Geht das als "Waren-Einlage" oder so?
Ich hab' für solche Fälle grundsätzlich zwei Accounts - einen gewerblichen und einen privaten. So läuft alles streng getrennt, die private Zahlungsabwicklung läuft über Privatkonto, die gewerbliche über Geschäftskonto. Gab diesbezüglich noch nie Probleme.

Yara

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 13:39
von Josef
Vielen Dank für die Tipps mit dem Titel. Habe es ein paarmal versucht zu ändern. Geht aber nicht. Konnte nur das "E" löschen. Egal. Geht auch so.

Hallo Yara,
ist mit den unterschiedlichen Accounts gemeint, dass die "privaten" und "gewerblichen" Bücher gemeinsam angeboten werden und die Bezahlung dann auf unterschiedliche Konten läuft ? Mein Problem ist ja, dass ich z. Zt. nur eigene (aus meinem Bücherschrank, ehrlich!!!) Bücher anbiete.

Vielen Dank für die Nachrichten die ich sonst noch von Euch erhalten habe.

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 14:01
von antje
Hallo, Josef, und herzlich willkommen im Forum! Deinen Thread finde ich eine gute Idee!

Ich denke mal (weiß es aber nicht genau), ob du nun deine privaten Bücher verkaufst oder welche, die du vorher eingekauft oder geschenkt bekommen hast, interessiert das FA nicht sonderlich.

Ich nehme mal an, du hast dich wahrscheinlich als Kleingewerbe angemeldet mit einer Umsatzgrenze von 17.500 Euro angemeldet? Dann reicht eigentlich eine relativ einfache Einnahme-Überschussrechnung (heißt das überhaupt noch so?). Du sammelst alles, was du an Ausgaben hast über das Jahr hinweg (zunächst mal die Kosten für die Gewerbeanmeldung, Papier, bl-Gebühren und was halt so anfällt) und ziehst diese von deinem Umsatz ab (lässt sich ja bei bl einfach dokumentieren). Wenn du dann einen Gewinn gemacht hast, musst du Steuern darauf zahlen (ich glaube, es wird einfach ein spezieller Bogen bei der Einkommensteuererklärung mit ausgefüllt und der Gewinn deinem Einkommen hinzugerechnet), wenn du Verluste hattest, das Ganze andersherum: Es wird von deiner Steuerschuld abgerechnet.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist du ab jetzt allerdings verpflichtet (meine ich zu wissen), wenn es nicht sowieso schon so war.

Eigene Frage an die Fachleute zu Auslandsverkauf: Braucht man für den Verkauf ins (EU-) Ausland zwingend eine Ust-Ident-Nr.?

Bitte um freundliche Korrektur, wenn ich hier absoluten Quatsch geschrieben haben sollte!

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 14:25
von Yara
Josef hat geschrieben: Hallo Yara,
ist mit den unterschiedlichen Accounts gemeint, dass die "privaten" und "gewerblichen" Bücher gemeinsam angeboten werden und die Bezahlung dann auf unterschiedliche Konten läuft ? Mein Problem ist ja, dass ich z. Zt. nur eigene (aus meinem Bücherschrank, ehrlich!!!) Bücher anbiete.
Bei mir ist das strikt getrennt, was ich gewerblich anbiete und was ich ggf. aus Privatbesitz verkaufe.
In Deinem Fall, wenn Du jetzt nur um die privaten Bücher zu verkaufen sicherheitshalber ein Gewerbe angemeldet hast, ist da nichts wie bei mir zu trennen. Wenn Du jetzt weitere Bücher dazu kaufst, liest sie und verkaufst sie wieder, müsstest Du die entsprechenden Ausgaben auch absetzen können. Was den alten Bestand angeht wohl nicht, da hast Du dann nur Einnahmen zu verzeichnen - abzgl. der von antje genannten und anderer gewerblicher Ausgaben.
antje hat geschrieben:Eigene Frage an die Fachleute zu Auslandsverkauf: Braucht man für den Verkauf ins (EU-) Ausland zwingend eine Ust-Ident-Nr.?
Ist nicht vorgeschrieben.

Yara

Umstellung von "privat" auf "Händler". E

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 15:06
von Josef
Hallo Yara,
Hallo antje,

vielen Dank für die Antwort. Als Nachricht habe ich den Tip erhalten, mir als Händler meine privaten Bücher zu verkaufen und in Rechnung zu stellen. Ich sehe es nämlich nicht ein, dass ich für meine Bücher für die ich irgendwann mal Steuern gezahlt habe nochmals Steuern zahlen muss. Meines wissens kann man auch als Kleingewerbetreibender bisher private Geräte und Werkzeuge als "Einlage" zu einem bestimmten Wert in das Gewerbe einbringen (z.B. Hausmeisterdienst u.ä.). Warum dann nicht auch Ware ?

Mal gespannt, wie das andere sehen.

keine Aufregung, nur meine Gedanken

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 16:52
von Kohagie
Hallo zusammen,

ich denke mal laut - und bitte keine Aufregung - es sind meine Gedanken:

Wenn jeder Privatverkäufer, jeder, ob hier oder bei e.... oder sonstwo
- ein Gewerbe anmeldet
- sich steuerlich für die normal Regelung entscheidet
- seine privaten Dinge, die er verkaufen will, an sich selber verkauft
- alles schön klar und sauber und mit ausgewiesener Steuer
- und monatlich über Elster seine Umsatzsteuererklärung abgibt
..... wenn jeder das macchen würde,
ich bin davon überzeugt, dann würde sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ganz schnell ändern und zwar zugunsten der Kleinunternehmer - wobei oder worunter dann der zu schützende Verbraucher nicht leiden muß.

Händler oder nicht Händler ?

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:03
von Josef
Wichtig ist mir bei diesem Thema auch, dass es für den Begiff "Händler" wohl zwei verschiedene Rechtskreise gibt. Wettbewerbsrechtlich gesehen kann man wohl als fleißig seinen Hausrat auflösenden "privat"-Verkäufer wie ein Händler angesehen werden, obwohl man nur eine "Vermögensverwertung" betreibt. Trotzdem ist man weiter handelsrechtlich und steuerrechtlich eine Privatperson. Ich habe das erst nach mehrmaligem Durchlesen verstanden. Ich wusste das bisher nicht. Und die, die bisher leider abgemahnt wurden, wussten es mit Sicherheit auch nicht. Meine Abmahnung kann ja immer noch kommen.
Beim Finanzamt bekam ich übrigens auch die Auskunft, dass ich für meinen bisher "privaten" Bücherverkauf ein Gewerbe anmelden muß. Was wohl so nicht stimmt.

Jedenfalls hatte ich keine Lust mich mit irgendwelchen Abmahnanwälten herumzustreiten. Daher meine Umstellung.

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:04
von coma
Bei EÜR geht es, glaub ich, nicht, die Verkäufe aus dem Privatbestand nebenher zu buchen. Die Verkäufe aus Privatbestand sind Einnahmen, d.h. Zahlungseingänge für die EÜR.
(wenn das nicht so wäre, könnte beliebig zwischen privat und geschäftlich hinundher geschoben werden.)

Bei doppelter Buchführung ist es, so viel ich weiß, möglich, den privaten Bestand als Vermögen in das Unternehmen einzubringen. Bei EÜR geht sowas nicht.

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:17
von Josef
Hallo Kohagie,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Akzeptiert denn das Finanzamt so was ? Ich verkaufe ein Buch für 15 Euro in meiner Eigenschaft als Händler und stelle gleichzeitig als Privatmann eine Rechnung an mich (Händler) über den gleichen Betrag aus ? Die denken doch, dass ich nicht alle Tassen im Schrank habe.

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:21
von Yara
Josef hat geschrieben:Hallo Kohagie,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Akzeptiert denn das Finanzamt so was ? Ich verkaufe ein Buch für 15 Euro in meiner Eigenschaft als Händler und stelle gleichzeitig als Privatmann eine Rechnung an mich (Händler) über den gleichen Betrag aus ? Die denken doch, dass ich nicht alle Tassen im Schrank habe.
Und dann versteuerst Du Deine Einnahmen als Privatperson und setzt die Ausgaben als Geschäftsperson gleichzeitig wieder ab?

:roll:

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:45
von Kohagie
Josef hat geschrieben:Hallo Kohagie,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Akzeptiert denn das Finanzamt so was ? Ich verkaufe ein Buch für 15 Euro in meiner Eigenschaft als Händler und stelle gleichzeitig als Privatmann eine Rechnung an mich (Händler) über den gleichen Betrag aus ? Die denken doch, dass ich nicht alle Tassen im Schrank habe.
Habe dir per PM geantwortet!

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 17:50
von Kohagie
Yara hat geschrieben:
Josef hat geschrieben:Hallo Kohagie,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Akzeptiert denn das Finanzamt so was ? Ich verkaufe ein Buch für 15 Euro in meiner Eigenschaft als Händler und stelle gleichzeitig als Privatmann eine Rechnung an mich (Händler) über den gleichen Betrag aus ? Die denken doch, dass ich nicht alle Tassen im Schrank habe.
Und dann versteuerst Du Deine Einnahmen als Privatperson und setzt die Ausgaben als Geschäftsperson gleichzeitig wieder ab?

:roll:
Ich habe per PM etwas ausführlicher geantwortet
- er hat es etwas verdreht
- und ich empfahl ihm diesbezgl. bei seiner für ihn zuständigen IHK anzurufen.
Wir sollten einfaches nicht verkomplizieren, das machen schon genug andere!
Liberalität und mehr Selbstbestimmung ist für mich in einem modernen Staat ein Muß! Deshalb unterstütze ich die ....