Erfahrungsbericht: Umstellung privat/Händler

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Ich würde bei der Vorkasse bleiben.

Bisher hat sich bei mir noch kein Händler darüber beschwert. Ausserdem sieht man doch beim Abschließen der Bestellung, dass du nur diese Zahlmethode anbietet.
barnabas
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Beitrag von barnabas »

Hallo Josef. Ich biete noch gar nichts an, werde mir aber auch einen Gewerbeschein holen. Alles, was du hier erfähst, ist für mich total hilfreich. Aber wegen meines Internethandels werde ich ich mich auf jeden Fall mit einer der Internet Kanzleien in Verbindung setzen. Damit ich auf der richtigen Seite bin. Bei mir dauerts noch ca 2 Monate, bis ich anfange. Dir mit deinem Handel schon mal alles Gute
Josef
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Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Hallo Lesbos24,
danke für die Info.

Hallo barnabas,
ich wünsche Dir auch Viel Glück.
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gs55
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Josef hat geschrieben:Ganz konkrete Frage:

Ich biete nur Vorauskasse an. Will jetzt gerade die Bestellbestätigung an den Händlerkollegen schicken. Betrachtet er Vorauskasse als Unverschämtheit ? Oder soll ich ihm eine Rechnung mit dem Buch direkt rausschicken ?
Hallo Josef. Jetzt will ich auch mal was zu Josef - Ein Tagebuch :) (hanischu)
beitragen. Wird ja gut angenommen, d.h. das Thema scheint Interesse zu finden.

Zur Frage Rechnung oder Vorausskasse: Ich habe lange nur mit Vorauskasse gearbeitet, seit ca. 2 Monaten mache ich auch Rechnungsversand. Bisher nur gute Erfahrungen. Ein Vorteil:
vielen Kunden ist Vorauskasse zu umständlich. Wenn sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern haben, wählen sie den mit Rechnungsversand. Ich meine zu beobachten, daß die Verkäufe seitdem deutlich zugenommen haben .
Eine Mail musst du trotzdem schicken, wegen der Widerrufsbelehrung in Textform, es sei denn, du willst sie komplett auf der Rechnung ausdrucken.

Alles Gute für dein Vorhaben
gs55
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Ergänzung: Ich liefere allerdings nur unter diesem Vorbehalt:

Bei Bestellern, die noch keine positiven Bewertungen haben, Versand nur nach Zahlung per Vorauskasse
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Josef hat geschrieben:Ganz konkrete Frage:

Ich biete nur Vorauskasse an. Will jetzt gerade die Bestellbestätigung an den Händlerkollegen schicken. Betrachtet er Vorauskasse als Unverschämtheit ? Oder soll ich ihm eine Rechnung mit dem Buch direkt rausschicken ?
Vorauskasse ist gut!
Ich würds mit 3% Skonto akzeptieren!
Habe natürlich keine ahnung wie dein Käufer darüber denkt.
Ich für meinen Teil bezahlte schon immer gerne per Vorabüberweisung oder aber per Scheck. Geht auch oft per Einzugsermächtigung, das mit den 3%.
Und weil ich in dieser Art gerne bezahlte/bezahle erwarte ich dies auch von meinem Gegenüber. Denn wer in Zahlen rechnen kann, freut sich über diese satte, risikofreie Verzinsung.
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Ich bin auch der Meinung, dass ich einem gut bewerteten Händlerkollegen das Buch mit Rechnung rausschicken kann. Geht dann alles schneller. Händlerrabatt von 10 % habe ich berücksichtigt.
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Das Interesse an diesem Thema "Umstellung von privat auf Händler" ist offensichtlich sehr groß. Ich habe dieses Thema vor zwei Tagen eröffnet. Schaut Euch mal die Anzahl der Aufrufe an !
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Nachfolgend eine Zusammenfassung von dem was ich bei meiner "Umstellung" bisher gelernt habe.
Ich bitte um heftigen Widerspruch wenn ich etwas eindeutig falsches behaupte.

Die Gewerbeanmeldung war einfach. Man geht mit seinem gültigen Personalausweis zum zuständigen Gewerbeamt. Dort meldet man sein Gewerbe an. In diesem Fall "(Internet)-Handel mit gebrauchten Büchern". In meinem Fall bestand ich gegenüber der Sachbearbeiterin auf das Adjektiv gebraucht. Der Handel mit neuen (d.h. der Buchpreisbindung unterliegenden) Büchern ist nur den Buchhändlern vorbehalten. Der "Buchhändler" ist nach meinem Wissen eine "geschützte" Berufsbezeichnung. Der Antiquar nicht. Mit der Gewerbeanmeldung erhält man einen Fragebogen des Finanzamtes und eine Quittung über die, üblicherweise bar gezahlte, Gebühr von 20 Euro. Die Gewerbeanmeldung wird dem Finanzamt und der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) mitgeteilt. Den Fragebogen vom Finanzamt sollte man innerhalb von 4 Wochen zurückschicken. Ab der Anmeldung ist man Mitglied bei der IHK. Als Kleingewerbetreibender zahlt man im ersten Jahr üblicherweise keine Mitgliedsbeiträge an die IHK. Später ist die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages vom erzielten Umsatz abhängig.
Meine Anmeldung konnte ich sogar rückwirkend um ein paar Tage machen.
Die Gewerbeabmeldung ist ähnlich einfach. (Ich hatte mal ein anderes Kleingewerbe.)

Fortsetzung folgt.
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben:
Vorauskasse ist gut!
Ich würds mit 3% Skonto akzeptieren!
Habe natürlich keine ahnung wie dein Käufer darüber denkt.
Ich für meinen Teil bezahlte schon immer gerne per Vorabüberweisung oder aber per Scheck. Geht auch oft per Einzugsermächtigung, das mit den 3%.
Und weil ich in dieser Art gerne bezahlte/bezahle erwarte ich dies auch von meinem Gegenüber. Denn wer in Zahlen rechnen kann, freut sich über diese satte, risikofreie Verzinsung.
Wie genau machst du das bei einem Buch für 1,50 EUR, gibst du da 4 oder 5 Cent Skonto? Da ich meine Buchhaltung selbst mache, habe ich mal ausgerechnet, was mich ein Buchungssatz kostet. Als Laie schaffe ich pro Stunde ca. 100 Sätze, das macht bei einem angemessenen Stundensatz von 50 EUR 50 Cent pro Buchungssatz. Seitdem werde ich über jede Rechnung unter 10 EUR, die mehr als einen Buchungssatz benötigt, sehr ärgerlich.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Josef hat geschrieben:Der Handel mit neuen (d.h. der Buchpreisbindung unterliegenden) Büchern ist nur den Buchhändlern vorbehalten.
Das ist Blödsinn. Jeder, der mit Elektrogeräten oder Bastelbedarf oder Esoterikartikeln oder Autoteilen handelt und in seinem Sortiment beispielsweise auch Fachbücher zum Thema anbietet, darf das erstens und unterliegt wie jeder gewerbliche Anbieter bei neuen Büchern dem Preisbindungsgesetz.

Yara
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Hallo Yara,

danke für Korrektur.
Ich war der Meinung, dass es so ist.
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gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Yara hat geschrieben:... unterliegt wie jeder gewerbliche Anbieter bei neuen Büchern dem Preisbindungsgesetz.
soviel ich weiss, müssen sich auch private Anbieter an die Preisbindung halten, wenn sie ein Buch als neu deklarieren.
Deshalb gibt es die Zustandsbeschreibung: gebraucht-wie neu
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

gs55 hat geschrieben: soviel ich weiss, müssen sich auch private Anbieter an die Preisbindung halten, wenn sie ein Buch als neu deklarieren.
Deshalb gibt es die Zustandsbeschreibung: gebraucht-wie neu
Ja sicher, das hab' ich nur nicht mit einbezogen, weil das nicht die Frage war. Und - eben - jeder private Anbieter kann ein neues Buch anders deklarieren und damit zu einem beliebigen Preis verkaufen, der gewerbliche muss sich bei neuen Büchern, ganz gleich wie die Gewerbeanmeldung lautet, an die Preisbindung halten.

Yara
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

@gs55
Da bewegst du dich auf dünnem Eis, ich würde eher mal sagen, der der über das Wasser ging.
Bei der Buchpreisbindung hat eben auch der Börsenverein ein berechtigtes Interesse das die Preisbindung eingehalten wird, wer die nicht einhält steht dann sozusagen auf der anderen Seite.
Falls du hier nicht ein neues Thema aufmachen möchtest:
"Abmahnung wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung" solltest du deine Einstellung noch mal überdenken.
Es gibt einige Händler die bei neuwertigen Büchern mittlerweile die Schere nehmen und den Einband damit anschneiden um neuwertige Bücher aus der Preisbindung zu nehmen. Alternativ kannst du auch einen Filzstift nehmen und das Buch eindeutig kennzeichnen.
Oder du hast eine eindeutige Rechnung für das jeweilige Buch zum Neupreis (gesetzlicher Ladenpreis), dann sind die Autorenrechte abgegolten und du kannst das Buch zu jedem Preis anbieten der dir genehm ist.
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