Verpackungsverordnung 2

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Yara
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Verpackungsverordnung 2

Beitrag von Yara »

... tillt ...
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

für
Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
ist bei booklooker ja dann booklooker zuständig - und die mailten mir auf meine Anfrage schon, dass eine Übersicht über die Bestellung, bevor diese abgeschickt wird reicht und beim booklooker Warenkorb vorhanden ist. Hier muss der Verkäufer also nichts mehr tun.

Wo hast du in deiner Liste gelassen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/__3.html
§ 3 BGBInfoV
2.darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Und wem fällt dazu eine elegante Ausdrucksweise ein? Meine ist soweit eher behelfsmäßig.

b.s.morgentau
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Ergänzung
Verpackungsverordnung
sofern der Verkäufer keinen DSD Zeichennutzungsvertrag oder Äquivalent hat. Ich überlege schon ob ich diese Info streiche oder behalte, für den Fall, dass ich vergesse irgendwo einen grünen Punkt hinzukleben?

b.s.morgentau
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Yara
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Beitrag von Yara »

... tillt ...
Zuletzt geändert von Yara am Sa 9. Feb 2008, 00:29, insgesamt 2-mal geändert.
Yara
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Beitrag von Yara »

... tillt ...
Zuletzt geändert von Yara am Sa 9. Feb 2008, 00:29, insgesamt 1-mal geändert.
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
Welcher Vertragstext ?
ich bin kein Jurist - leider. Muss man als online Shopbetreiber ja schon fast nebenberuflich sein.

Das steht halt so in der BGBInfoV, siehe Link, in der Pflichten gewerblicher Verkäufer gelistet sind. Ich gehe davon aus Vertragstext heißt Einzelheiten der Bestellung plus AGB (wenn vorhanden) plus Kundeninformationen.

b.s.morgentau
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
Siehe dazu den Thread Verpackungsverordnung:

viewtopic.php?t=4516

... erst mal schlau machen, dann an passender Stelle fragen.

zugegebenermaßen lese ich nicht täglich nach, ich glaube aber es ist noch alles offen, bzw. es fehlt eine erneute Zustimmung!
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40663.php
Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag.
Wenn ein Datum, an das endgültig beschlossen ist und in Kraft tritt bekannt ist, dann her damit.

b.s.morgentau
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Yara
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Beitrag von Yara »

... tillt ...
Zuletzt geändert von Yara am Sa 9. Feb 2008, 00:30, insgesamt 2-mal geändert.
kangxi
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Beitrag von kangxi »

Wenn ein Datum, an das endgültig beschlossen ist und in Kraft tritt bekannt ist, dann her damit.
Zwar noch nicht endgültig beschlossen, jedoch neuere Angaben:

http://www.bmu.bund.de/pressemitteilung ... /40801.php
Yara
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Beitrag von Yara »

OK - ich lösche die Liste eingangs wieder und nenne den Thread um in VERPACKUNGSVERORDNUNG 2.

*kopfschüttel*
Yara
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:OK - ich lösche die Liste eingangs wieder und nenne den Thread um in VERPACKUNGSVERORDNUNG 2.

*kopfschüttel*
Yara
auch
kopfschüttel
warum ein zweiter Threat zum gleichen Thema?
kopfschüttel 2
blokk
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Beitrag von blokk »

Hier läuft ja wohl einiges schief. Die ganze Problematik betrifft Betreiber von "normalen" Web-Shops und nicht Verkäufer auf Verkaufs-Portalen.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

blokk hat geschrieben:Hier läuft ja wohl einiges schief...
...und ziemlich chaotisch.
Wie soll man da noch durchsteigen? :roll:
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

also für meinen Teil wollte ich die Vollständigkeit der Pflichtangaben gewerblicher Verkäufer überprüfen.

@kangxi
Danke für den Link.
Die geänderte [Verpackungs]Verordnung ... soll ... neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Demnach hat man ja wohl Zeit zum Überlegen.

@Yara
OK - ich lösche die Liste eingangs wieder und nenne den Thread um in VERPACKUNGSVERORDNUNG 2.
Ich verstehe eigentlich nicht warum du hier verstimmt auf die Erwähnung der Verpackungsverordnung reagierst, dein ursprünglicher Beitrag, den du jetzt gelöscht hast, war ja eine Auflistung der Pflichten gewerblicher Verkäufer und enthielt die Verpackungsverordnung als einen Punkt.


Und ich wiederhole noch einmal meine immer noch offene Frage zu
§ 3 BGBInfoV
2.darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Informiert denn keiner darüber? Ich hatte nur eine anwaltliche Billigberatung, daher wurde nur festgestellt dass das bis vor einiger Zeit bei mir fehlte, ich habe aber nur eine selbstgebastelte Formulierung dafür.
LG Stuttgart 20. Zivilkammer, Urteil vom 11.03.2003 mit
Aktenzeichen: 20 O 12/03
Orientierungssatz
2.
Die Pflicht des Unternehmers, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Bestellung klar und
unmissverständlich mitzuteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, dient der Förderung des Vertrauens in
das neue Medium "Internet". Sie wird nicht durch den Hinweis auf die "Einhaltung der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Unternehmers erfüllt. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers, den Vertrag nach
Abschluss selbst zu speichern, reicht hierfür nicht aus.
Also, wer hat das?! Bzw. hat dafür eine schöne Musterformulierung?

b.s.morgentau
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

und hier noch einmal eine Auflistung der Infopflichten gewerblicher Verkäufer, da die, die Yara gelistet hatte, gelöscht wurden.

http://www.trustedshops.de/info/qualita ... rien/#vier
Spätestens bis zur Lieferung ... in Textform
· in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form: alle Angaben zur Anbieterkennzeichnung gemäß Nr. 1;
· die Produktbeschreibung und die Informationen zum Vertragsschlusses (Nr. 2);
· eventuelle Leistungsvorbehalte (Nr. 6);
· die Einzelpreise und den Endpreis der bestellten Waren oder Dienstleistungen (Nr. 4);
· ggf. zusätzliche Porto- und Versandkosten (Nr. 4);
· Einzelheiten der Zahlung (Nr. 4); und
· Einzelheiten der Leistungserbringung (Nr. 6).
· in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form: Einzelheiten zu Widerruf oder Rückgabe (Nr. 7);
· Informationen zu Kundendienst (Nr. 1) und geltende Gewährleistungsbedingungen;
· ggf. die AGB, sofern verwendet (Nr. 2).
Speicherung des Vertragstextes ist ein Unterpunkt von 2.

b.s.morgentau
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