"Novelle der Verpackungsverordnung: BellandVision setzt auf Partnerschaft mit dem Handel
Verfasser: Silke Landwehr
Berlin - Der Deutsche Bundestag hat den Weg für die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung freigemacht. Allerdings sieht die Firma BellandVision keinen Grund, die im Markt dominierenden dualen Systeme vor dem Wettbewerb mit Selbstentsorgern zu schützen. Doch begrüßt der Pegnitzer Entsorgungsspezialist das Ende des langwierigen politischen Tauziehens um die Verpackungsnovelle. Jetzt könne wieder Wirtschaft stattfinden.
Die vom Bundestag verabschiedete Rechtsverordnung bestimmt, dass der Handel Verkaufsverpackungen grundsätzlich nur an private Endverbraucher abgeben darf, wenn diese bei einem dualen System beteiligt wurden. Allerdings verengt der Verordnungsgeber nach Auffassung von BellandVision die Beteiligungspflicht auf die Abfüller von Verkaufsverpackungen, also die Industrie. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolge aber in der Regel durch den Handel. Daher stehe dieser besonders in der Pflicht und muss sich entsprechend absichern. Zusätzlich drohten dem Handel bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder.
?Anders als andere duale Systeme bindet BELLANDDual deshalb den Handel in die Kooperation mit den beteiligungspflichtigen Abfüllern ein?, teilt das Unternehmen mit. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und BellandVision könne der Handel dadurch effektiv sicherstellen, dass keine unlizenzierten Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden. Für alle Beteiligten werde auf diese Weise die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen erstmals transparent." Quelle:
http://www.ne-na.de
Industrie, hier die Hersteller von Versandverpackungen und der Handel, der die Versandverpackungen, z.B. mit Büchern befüllt und an den privaten Endverbraucher bringen lässt, werden unterschieden. Dem Handel drohen bei Pflichtverstößen (der Nichtzahlung des Lizenzierungsentgeldes an einen oder mehreren Entsorgern) empfindliche Bußgelder. Hier könnte sich ein Feld für Rechtsanwälte sowie für Abmahnungen öffnen?
Dass ist der Auftakt von Seiten der Entsorger, dass jeder Internet-Händler der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen wird, mit einen der bundesweit tätigen Entsorger einen Vertrag abzuschliessen mit dem der "weitgehende Anschlusszwang" praktiziert wird.
"Für den privaten Endverbraucher ändert sich nichts." Nur, dass der von der neuen Verpackungsverordnung mit den Lizenzentgelten belastete Handel diese Kosten an den privaten Endverbraucher weitergeben wird.
Die neue Verpackungsverordnung regelt außerdem rechtlich, dass auch der Internet-Handel von Steuern, also an den deutschen Staat zu zahlenden Geldern, befreit wird. Kommunen und Städte in Deutschland werden zunehmend weniger Aufgaben der Entsorgung übernehmen. Der Handel somit auch der private Endverbraucher bezahlt anstelle der bisher seiner Kommune zwecks Entsorgung zugeteilten Steuer "Lizenzentgelte" an private, auch global tätige Unternehmen, die auch in den Entsorgungsmarkt investieren.