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Rechtliches bei Auslandsverkäufen?

Verfasst: So 4. Mai 2008, 14:48
von Yumo
Hallo,

wie schaut es aus mit Widerspruchsrecht, Datenschutz und anderen rechtlichen Fragen bei Auslandsverkäufen?
Als ehemalige Privatverkäuferin hatte ich Auslandsverkäufe ermöglicht. Jetzt, als Kleingewerbetreibende, weiß ich nicht, wie es da mit meinen Pflichten aussieht und was ich zu beachten habe, wenn ich das anbiete.

Danke

Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:35
von Buchfink
Wenn Du keine Umsatzsteuer fürs Finanzamt einziehst (also die Kleingewerberegelung nutzt) dann bekommst Du auch keine Ust-ID zugeteilt (nur die ganz normale Steuernummer, die Du auf Deinen Rechnungen angeben musst). Diese Ust-ID ist aber Voraussetzung für den Verkauf in das Ausland, d.h. mit der Kleingewerberegelung ist ein gewerblicher Verkauf in das Ausland nicht möglich.
So die Auskunft die ich von meinem Finanzamtes und der zuständigen Stelle für Ust-ID-Zuteilung (die irgendwo im Saarland sitzt) vor einigen Monaten erhalten habe. :(

PS: Das ganze sieht allerdings anders aus, wenn Du als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer einziehst und den damit verbundenen Aufwand der Umsatzsteuervorerklärung durchführst.

Grüße Buchfink

Verfasst: So 4. Mai 2008, 18:38
von blokk
Hier hast du aber mächtig vergaloppiert.
Buchfink hat geschrieben:Wenn Du keine Umsatzsteuer fürs Finanzamt einziehst (also die Kleingewerberegelung nutzt) dann bekommst Du auch keine Ust-ID zugeteilt (nur die ganz normale Steuernummer, die Du auf Deinen Rechnungen angeben musst).
Diese Ust-ID ist aber Voraussetzung für den Verkauf in das Ausland, d.h. mit der Kleingewerberegelung ist ein gewerblicher Verkauf in das Ausland nicht möglich.
Bei "normalen" Verkäufen in ein Land, das nicht in der Euro-Zone ist, kann die MWST auf Wunsch des Kunden heraus gelassen werden. Setzt aber vorraus, dass man selbst MWST abführt. Als MWST-befreiter Kleinstunternehmer trifft das nicht zu.
Das heißt aber nicht, dass man keine Verkäufe ins Ausland machen darf.
So die Auskunft die ich von meinem Finanzamtes und der zuständigen Stelle für Ust-ID-Zuteilung (die irgendwo im Saarland sitzt) vor einigen Monaten erhalten habe. :(
Da ist wohl etwas mit der Kommunikation schief gelaufen :shock:
PS: Das ganze sieht allerdings anders aus, wenn Du als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer einziehst und den damit verbundenen Aufwand der Umsatzsteuervorerklärung durchführst.
Schade - dann wirst du in der Regel drauf zahlen, Yumo

Verfasst: So 4. Mai 2008, 18:50
von antje
Schön, blokk - sehe ich ähnlich. Aber erklär doch mal, wie das nun geht mit Kleingewerbe und Auslandsverkäufe und UID und was weiß ich noch alles. Würde mich auch mal interessieren.

Yumos Frage bezog sich ja auch mehr auf die ganzen Erklärungen von wegen Widerrufsrecht, Datenschutz und den ganzen Kram. Würde mich übrigens auch interessieren. :wink:

Verfasst: So 4. Mai 2008, 19:55
von Kapuzinerkresse
antje hat geschrieben:Schön, blokk - sehe ich ähnlich. Aber erklär doch mal, wie das nun geht mit Kleingewerbe und Auslandsverkäufe und UID und was weiß ich noch alles. Würde mich auch mal interessieren.
Kleingewerbe = Keine UST
ergo: Auch beim Auslandsverkauf keine UST-Ausweis möglich
antje hat geschrieben:Yumos Frage bezog sich ja auch mehr auf die ganzen Erklärungen von wegen Widerrufsrecht, Datenschutz und den ganzen Kram. Würde mich übrigens auch interessieren. :wink:
Ein paar Dinge sind hier erläutert.

Verfasst: So 4. Mai 2008, 20:16
von Yumo
Danke für Eure hilfreichen Antworten. Nach Buchfinks Antwort habe ich das mit dem Auslandsversand gleich rausgenommen.
Insbesondere nach dem Lesen von Kapuzinerkresses Link werde ich keine Lieferung mehr ins Ausland anbieten. Das ist mir zu umständlich, selbst wenn es ohne USt-Vorerklärung möglich wäre.
Da ist wohl etwas mit der Kommunikation schief gelaufen.
Nö, das FA hat so lange gebraucht. Von der Stadt wurde es denen recht flott übermittelt, aber dann... Immerhin ging's nur ein paar Tage, nachdem ich den Schrieb vom FA zurückschickt hatte.

Verfasst: So 4. Mai 2008, 22:16
von Buchfink
blokk hat geschrieben:Hier hast du aber mächtig vergaloppiert.
Bei "normalen" Verkäufen in ein Land, das nicht in der Euro-Zone ist, kann die MWST auf Wunsch des Kunden heraus gelassen werden. Setzt aber vorraus, dass man selbst MWST abführt. Als MWST-befreiter Kleinstunternehmer trifft das nicht zu.
Das heißt aber nicht, dass man keine Verkäufe ins Ausland machen darf.
Da ist wohl etwas mit der Kommunikation schief gelaufen :shock:

Hallo blokk,
Vor 3 - 4 Monaten habe ich zuerst mein örtliches Finanzamt auf die Erteilung einer USt-ID angesprochen. Aufgrund einiger Infos die ich im Internet gefunden hatte, war ich der Ansicht, dass dies trotz Kleingewerberegelung, möglich sein müsse (und auch dass eine Ust-ID für Auslandsverkäufe zwingend erforderlich sei). Vom örtlichen Amt hieß es, dass ginge nicht, aber ich solle mich noch mal an ein zuständiges Amt in Saarlouis wenden, die wären dafür die Experten.
Ich habe zwar kein Protokoll dieses Gesprächs mit Saarlouis angefertigt und eventuell haben wir dabei ja wirklich aneinander vorbei geredet, aber nach meiner Erinnerung ist das Gespräch ungefähr so verlaufen, dass mir die Dame am Telefon noch einmal bestätigt hat, dass ich mit meinem momentanen Status kein Ust-ID bekommen kann. Daraufhin habe ich gefragt, ob es mir dann trotzdem möglich sei, als Kleingewerbetreibender Bestellungen aus dem Ausland anzunehmen und abzuwickeln und die Frau am Telefon meinte, dass ich dies unter den gegebenen Umständen nicht machen könne. Das schien mir dann eindeutig.
Sollte es sich aber tatsächlich anders verhalten, so wäre dies eine sehr positive Nachricht für mich!

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 00:06
von blokk
antje hat geschrieben:Schön, blokk - sehe ich ähnlich. Aber erklär doch mal, wie das nun geht mit Kleingewerbe und Auslandsverkäufe und UID und was weiß ich noch alles. Würde mich auch mal interessieren.

Yumos Frage bezog sich ja auch mehr auf die ganzen Erklärungen von wegen Widerrufsrecht, Datenschutz und den ganzen Kram. Würde mich übrigens auch interessieren. :wink:
Im Prinzip läuft es so mit Inlandsverkäufen. Weil ein Kleinstgewerbetreibender keine UST abführt, kann er sie auch nicht ausweisen. Damit der ausländische Käufer das vor dem Kauf weiß, reicht ein Hinweis in "persönliche Daten / Zusatztext".
Bei Versand innerhalb der Euro-Zone spielt das sowieso keine Rolle, weil die Euro-Zone eine Freihandelszone ist und somit kein Zoll und keine weiteren Steuern beim Handel innerhalb dieser Zone anfallen.
Anders ist es bei einem Verkauf z.B. nach Ami-Land. Dort fällt in der Regel Zoll und Steuer bei der Einfuhr an. Und dann kann es erheblich sein, ob man als Verkäufer die MWST aus dem Verkaufspreis herausrechnen darf und nur den Netto-Preis in Rechnung stellt. Das ist aber nur für den Käufer relevant, weil sich Zoll und Steuer auf den tatsächlich bezahlten Preis berechnen.

Eine Nettorechnung kann man aber nur dann ausstellen, wenn man MWST gesondert ausweist und abführt. Erst dann wird eine UID zugewiesen. Die wäre auch zwingend vorgeschrieben in der Rechnung. Alle anderen Steuernummern haben in einer Rechnung eigentlich nichts zu suchen.

Es soll schon Spaßvögel gegeben haben, die eine Steuererklärung in fremden Namen abgegeben haben. Steuernummer, Name und Anschrift reicht dazu aus.

Widerrufsrecht, Gewährleistung und alle anderen Verbraucherrechte gelten selbstverständlich auch für ausländische Käufer, egal wo sie sich aufhalten. Das wird damit begründet, dass kein Verbraucher schlechter gestellt sein darf als ein anderer.

Als Fazit kann man ziehen, dass es völlig Pups ist, wo sich ein Käufer aufhält. Die Pflichten, die wir einem deutschen Verkäufer gegenüber haben, haben wir auch einem ausländischen Käufer gegenüber.
Gedanken sollten wir uns mehr über die Zahlungsmöglichkeiten machen, die wir einem ausländischen Käufer anbieten. Und wer da nur die Standartüberweisung anbietet, wird wohl eher nicht in die Verlegenheit kommen, aus Ami-Land Bestellungen zu erhalten.

Innerhalb der Euro-Zone sieht das natürlich anders aus.

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 00:10
von blokk
Buchfink hat geschrieben: Sollte es sich aber tatsächlich anders verhalten, so wäre dies eine sehr positive Nachricht für mich!
Da hat man dir tatsächlich nonsense erzählt.

Als Kleinstgewerbetreibender kannst du unbegrenzt ins Ausland verkaufen. Nur die MWST kannst du nicht aus dem Rechnungsbetrag rausrechen, weil du sie nicht abführen müßtest.

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 08:47
von antje
Danke, blokk - das war ausführlich. :)

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 09:14
von Mr.Manoon
Es gab sogar schon Anbieter die an alle ihre Buchanzeigen folgenden Text geschrieben haben:
Bei Lieferungen ins Ausland sparen sie 7% ! :lol: :lol: :lol:
Die haben dann anscheinend bei allen Büchern tatsächlich die 7 % abgezogen, ein heißer Tip dazu: Pack die 7% auf ein Konto, bei einer Steuerprüfung möchte das Finanzamt die dann samt Zinsen usw. sofort haben, das könnte teuer werden. :mrgreen:
Umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen gibt es natürlich nur bei Kunden die eine Umsatzsteuer ID angeben, kann das nicht nachgewiesen werden möchte das Finanzamt natürlich die Umsatzsteuer sehen, sofern man welche ausweist.

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 11:29
von newecom
Hallo Leute,

ich will hier ja niemanden verunsichern, ich habe mich heute mal bei einer Firma informiert, die kostenlos Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten für Wettbewerbsrecht herstellen.

Ich hatte da einen Anwalt an der Strippe, der zu diesem Thema sinngemäß gesagt hat, dass beim Auslandsversand auch das Recht im Ausland zu beachten ist.

z.B. meinte er, dass So z.B. in Griechenland und glaube ich Estland garkeine Ausnahmen vom Widerrufsrecht, in Finnland muss der Verkäufer in jedem Fall die Rücksendekosten tragen, auch wenn die Sachen weniger als 40 Euro gekostet haben, in Spanien gibts noch Vertragsstrafen beim Widerrufsrecht.

Also Leute, wenn ihr nach Europa verkauft, kann es Abmahnungen hageln.

Nix für ungut - bis bald.

Newee

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 11:35
von edv-user
Hi Newee,

das ist ja mal der Hammer, das habe ich ja noch nie gehört, dass es hier auch Probleme geben kann.

Trusted Shops hat das in seinen Angaben noch gar nicht berücksichtigt. Klingt sehr interessant.

Sag mal, mit wem hast du da eigentlich gesprochen - darf man hier Namen nennen? :?:

Ich würde mich auch gerne mal informeiren, ich finde das hier im Forum nicht ganz übersichtlich und man hört so viele unterschiedliche Dinge.

Grüße, edv-user

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 11:42
von newecom
Hallo edv-user,

ich habe leider mir den Namen von dem Anwalt nicht gemerkt, der sitzt wohl in Frankfurt.

Die Firma heißt neumodischerweise "it-recht-plus", haben aber schnell und problemlos Kontakt hergestellt.

So, mehr sag ich hier nicht, passt lieber auf euere Versandangaben auf.

Darum gehts.

Newee

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 11:52
von edv-user
Danke für deine superschnelle Antwort!

Professioneller Forenschreiber :lol:

Vielleicht schließt du dich auch mal mit einem Nutzer aus dem Forum viewtopic.php?t=6173&sid=d6dab6e1cbf459 ... 8ae58ba580 kurz, der hat nach Erfahrungen mit dieser Firma gefragt.

Die scheint es noch nicht so lange zu geben.

Wenn ich dort angerufen habe, sende ich Dir eine PM - oder hast du eine email-Adresse, unter der ich dich erreichen kann?

Wer Interesse hat dem schicke ich auch eine Nachricht.

Post me, wir wollen ja hier nicht zu viel Links verschicken... :wink: