rachebewertung :(

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Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Sahnetörtchen69 hat geschrieben: Wie neu heißt vereinfacht mängelfrei und verschenkbar sein , bzw. jeder Mangel wie ME-kennzeichnung oder-Stempel sowie Vergilbung sollte erwähnt werden.

Habe diesen Monat bestimmt mindestens 10 solcher Ranz-Bücher, die "wie neu" angeboten waren, bekommen...Damit das klar ist: nicht mit kleinen Dellchen oder so sondern mit groben Mängeln wie Kulikritzeleien, wellig von Wasserschäden, stark angestoßen und fleckig.
Da ich meine Bewertung nicht mit Rache-Bewertungen verderben will, bewerte ich immer eher zu gut.

Zu diesen Zitaten hätte ich gerne mal Eure Meinung gelesen :D
Ihre Auffassung entspricht der Rechtslage:

Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, "dem Käufer die Sache frei von Rechts- oder Sachmängeln zu verschaffen". (§ 433 BGB)

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,... wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 BGB)

Man kann sehr wohl darüber diskutieren, wann eine Sache "leichte Gebrauchsspuren" hat, aber nicht, ob eine Sache, die Mängel aufweist als "wie neu" bezeichnet werden darf.

Daher wäre es sinnvoll, wenn booklooker gerade für seine Zustandskategorie "leichte Gebrauchsspuren" eine stärkere Differenzierung vornimmt z.B. ob lediglich Stempel oder Signaturen oder ein Vorbesitzereintrag vorhanden sind oder ob Unterstreichungen oder Markierungen zulässig sind. Der Verkäufer kann dann z.B. Art und Umfang von Unterstreichungen präzisieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
blokk
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von blokk »

Daher wäre es sinnvoll, wenn booklooker gerade für seine Zustandskategorie "leichte Gebrauchsspuren" eine stärkere Differenzierung vornimmt
Es wäre mir auch lieber, wenn es zwischen "leichte Gebrauchsspuren" und "deutlichen Gebrauchsspuren" noch einen Zwischenzustand geben würde.
Angesichts von bisher fast 20 Millionen gelisteter Bücher ist es aber illusorisch zu glauben, dass nach Einführung dieses Zwischenzustandes alle Verkäufer hergehen und ihre Angebote der neuen Liste anpassen werden. Zumal es eine ganze Reihe Händler gibt, die ihre Angebote von anderen Plattformen 1:1 auf BL übertragen und sich nicht einmal die Mühe machen, die Tags der anderen Plattform den Tags von BL anzupassen.

Wir haben diese etwas beschränkte Auswahl zur Verfügung und müssen damit leben. Das heißt aber nicht, dass sich die Käufer damit abzufinden haben, das als "wie neu" bezeichnete Bücher erkennbare Gebrauchsspuren haben dürfen.

Ich schrieb es an anderer Stelle schon einmal: das Einordnen in eine Zustandskategorie ist eine subjektive Zuordnung, die durch eine exakte Zustandsbeschreibung ergänzt sein muss.
Ein Beispiel:
Ein in den 50er Jahren erschienenes Buch kann durchaus den Gebrauchszustand "wie neu" haben und -wen wundert es nach 60 Jahren Dasein- Altersspuren aufweisen. Der interessierte Käufer wird diesem Umstand Rechnung getragen haben und sucht ein Buch, dass trotz seines Alters keine Gebrauchsspuren aufweist. Also wird er sich für die Angebote interessieren, die den Gebrauchszustand "wie neu" aufweisen und er wird erfreut zugreifen, wenn das Buch nur altersbedingten Spuren hat.
Insbesondere Bücher aus der Zeit um 1918 und aus den mittleren 40gern bis Anfang 50gern sind oft aus einer sehr minderwertigen Qualität -sprich Papier mit sehr hohem Holzanteil- hergestellt und mittlerweile durchgehend stark gebräunt und brüchig. Das ist aber nicht auf den Gebrauch der Bücher zurück zu führen, sondern auf deren Alter. Ergo ist es falsch, diese Bücher in die Kategorie "deutliche Gebrauchsspuren" zu listen. Tatsächlich sind nur Altersspuren vorhanden, die gesondert anzugeben sind.
Man sollte seine Kunden auch nicht für dümmer halten, als sie sind. Ein Interessent der Bücher, die im oben angegeben Zeitraum erschienen sind, weiß sehr wohl zwischen Gebrauchs- und Alterspuren zu unterscheiden. Er erwartet garnicht ein blütenweißes Exemplar, wenn er "wie neu" liest, sondern ein Exemplar, das keine Gebrauchsspuren aufweist.
Vielleicht solltest du das einmal überdenken, Cicero
Man kann sehr wohl darüber diskutieren, wann eine Sache "leichte Gebrauchsspuren" hat, aber nicht, ob eine Sache, die Mängel aufweist als "wie neu" bezeichnet werden darf.
Was, wenn das Buch selbst ohne Gebrauchsspuren ist, der Schutzumschlag aber geringe Gebrauchsspuren aufweist? Welcher Schutzumschlag weist schon keine Gebrauchsspuren auf -und seien sie noch so gering-. Ist es deshalb gerechtfertigt, auch das Buch selbst als "leichte Gebrauchsspuren" zu klassifizieren? Viele Leser sind am Schutzumschlag überhaupt nicht interessiert. Der wandert gleich in die Tonne. Sehr interessiert sind sie aber an einem neuwertigen Buch. Auf anderen Plattformen wird der Schutzumschlag seperat vom Buch klassifiziert. Hier ist das nicht möglich. Bleibt also nur, Buch und Schutzumschlag in der Beschreibung seperat zu beschreiben wie z. B. "Buch ohne nennenswerte Gebrauchsspuren, Schutzumschlag an den Rändern gering berieben".
Bevor sich jemand am Begriff "ohne nennenswerte Gebrauchsspuren" stößt: Jedes Buch, das irgendwann jemand mal in der Hand gehalten hat, weist Gebrauchsspuren auf. Diese Spuren mögen noch so gering sein: sie sind vorhanden. Das mag ein Menschenhaar sein, ein Katzenhaar, eine zu hastig umgeschlagene Seite oder eine Geruchsanhaftung. Bücher ohne jegliche Gebrauchsspuren sind verlagsfrisch und damit "neu". Deshalb ja auch die Unterscheidung zwischen "neu" und "wie neu". "wie neu" bedeutet nichts anderes als "der Gebrauch ist dem Buch auf den ersten Blick nicht anzusehen". Analog gilt dies selbstverständlich auch für alle anderen Artikel.

Zurück zum Verkäufer, der seine Angebote auf einem halben Dutzend Plattformen anbietet und nirgends einen ansprechenden Auftritt zustande bringt.
Eine -im offline-Modus- erstellte Kategorie "wie neu/gebraucht" mit dem Standarttext "altersentsprechend guter Zustand" ist meines Erachtens nicht ausreichend und weist auf einen zu laxen Umgang mit der Ware "Buch" hin. Ein Verkäufer, der sich nicht einmal die Mühe macht, seine Artikel individuell zu beschreiben, wird auch möglicherweise mich -seinen Kunden- nicht als Mensch, sondern als Vorgangsnummer wahrnehmen. Was, wenn mir als privater Kunde das Buch nicht gefällt und ich es zurück geben möchte? Darf ich dann mein mir zustehendes Widerrufsrecht erbetteln und mein mir zustehendes Geld auf dem Klageweg erstreiten?

Ich denke nicht, dass ich mir das antun muss. Lieber suche ich noch ein bischen weiter, bis ich auf einen Anbieter treffe, der meinen eigenen Vorstellungen von Klarheit in der Beschreibung entspricht.
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lemmy
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von lemmy »

Heißt dieser Thread nicht "Rachebewertung" :?:
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blokk
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von blokk »

lemmy hat geschrieben:Heißt dieser Thread nicht "Rachebewertung" :?:
Yepp - da sieht man mal wieder, wie schnell man von Höckchen auf Stöckchem kommen kann :lol:
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lemmy
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von lemmy »

:mrgreen:
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Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

blokk hat geschrieben:Angesichts von bisher fast 20 Millionen gelisteter Bücher ist es aber illusorisch zu glauben, dass nach Einführung dieses Zwischenzustandes alle Verkäufer hergehen und ihre Angebote der neuen Liste anpassen werden. Zumal es eine ganze Reihe Händler gibt, die ihre Angebote von anderen Plattformen 1:1 auf BL übertragen und sich nicht einmal die Mühe machen, die Tags der anderen Plattform den Tags von BL anzupassen.
Das ist richtig. Während man beim mühseligen Einzeln-Einstellen eine der vorgegebenen Zustandskategorie selektieren muss, übertragen die großen Händler Ihren kompletten Bestand aus anderen Datenbanken mit einer von ihnen gewählten Universal-Zustandskategorie und i.d.R. ganz ohne Zusatzbeschreibung.
Daran wird sich nichts bzw. schwerlich etwas ändern lassen. Wohl aber an den von booklooker schlecht definierten und in der Anzahl um 1 zu geringen Pflichtkategorien. Die gewissenhaften Einzeleinsteller werden bevormundet, den lotterhaften Massenlistern gewährt man Narrenfreiheit.
blokk hat geschrieben:Es wäre mir auch lieber, wenn es zwischen "leichte Gebrauchsspuren" und "deutlichen Gebrauchsspuren" noch einen Zwischenzustand geben würde.
Analog zur Amazoneinstufung (wie neu - sehr gut - gut - akzeptabel) hier mein Vorschlag:

Wie neu: Buch und Schutzumschlag (sofern vorhanden) zeigen keinerlei Gebrauchs- oder Alterungsspuren.

A: Gelesenes Exemplar in sehr guter Erhaltung. Die Seiten enthalten weder Notizen noch Unterstreichungen. Das Buch weist keinerlei Beschädigungen auf. Alterungsspuren sind zulässig.

B: Gelesenes Exemplar in guter Erhaltung. "Seiten und Einband sind intakt (ebenfalls der Schutzumschlag, falls vorhanden). Buchrücken darf Gebrauchsspuren aufweisen. Notizen oder Unterstreichungen in begrenztem Ausmaß sowie Bibliotheksstempel sind zumutbar."

C: "Ausgabe ist in akzeptablem, lesbaren Zustand. Seiten und Einband sind intakt (Schutzumschlag darf fehlen). Notizen und Unterstreichungen in größerem Ausmaß -- Kugelschreiber oder Textmarker -- sind zulässig). Der Text muss allerdings vollständig lesbar sein."

Die Ausführungen in Anführungszeichen stammen von Amazon (http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... %C2%BCcher )
blokk hat geschrieben:Ich schrieb es an anderer Stelle schon einmal: das Einordnen in eine Zustandskategorie ist eine subjektive Zuordnung, die durch eine exakte Zustandsbeschreibung ergänzt sein muss.

Selbstverständlich sollte man noch eine detaillierte Zusatzbeschreibung abgeben, um etwa zu konkretisieren in welchem Umfang und womit genau beispielsweise Unterstreichungen gemacht wurden.
blokk hat geschrieben:Ein Interessent der Bücher, die im oben angegeben Zeitraum erschienen sind, weiß sehr wohl zwischen Gebrauchs- und Alterspuren zu unterscheiden. Er erwartet garnicht ein blütenweißes Exemplar, wenn er "wie neu" liest, sondern ein Exemplar, das keine Gebrauchsspuren aufweist.
Nach meiner Sicht sollten Artikel, die als "wie neu" eingestellt werden, KEINERLEI Alters- oder Gebrauchsspuren aufweisen. Insofern fand ich die bereits zitierte, an sich für DVDs geltende Beschreibung von Amazon "Hülle oder Box ist sauber, nicht verblichen und weist keinerlei Gebrauchsspuren auf" sehr gut. Da man oft eine leichte Verfärbung des Papiers feststellt, sollte man diese Bücher eher in die Kategorie A einstufen.

Es gibt übrigens Bücher aus dem traditionsreichen (Julius) Springer Verlag aus den 60er Jahren in solch exzellenter Papierqualität, dass sie sogar heute noch wie neu aussehen, wohingegen Ausgaben aus den 80er Jahren desselben Verlags (übrigens mittlerweile im Besitz von EQT http://www.eqt.se/de/Investments/?listt ... by=company und einem Investor aus Singapur) bereits nach wenigen Jahen so aussahen, als ob Sie in der Nachkriegszeit auf minderwertigem Papier gedruckt worden wären.
blokk hat geschrieben:Was, wenn das Buch selbst ohne Gebrauchsspuren ist, der Schutzumschlag aber geringe Gebrauchsspuren aufweist?

Grundsätzlich würde ich den Zustand des Schutzumschlags nur in der Artikelbeschreibung erwähnen und demzufolge den Zustand des Buches selbst für die Einstufung ausschlaggebend machen. Genaueres, insbesondere Abweichungen zwischen dem Zustand des Buches und des Schutzumschlages, kann man dann in der Artikelbeschreibung erfassen.
blokk hat geschrieben:Eine -im offline-Modus- erstellte Kategorie "wie neu/gebraucht" mit dem Standarttext "altersentsprechend guter Zustand" ist meines Erachtens nicht ausreichend...
Manche der großen Anbieter geben freimütig zu, dass sie Ware (Bücher und DVDs) ohne vorherige Sichtung in oberen Zustandskategorien listen. Weist dann das als "wie neu" oder mit "sehr gut" bezeichnete Exemplar Gebrauchsspuren auf und beschwert sich der Käufer, dann erhält er ohne Umschweife sein Geld zurück. Das ist deren Geschäftsmodell.
Kapuzinerkresse
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:Es ist typisch deutsch, dass man sich um semantische Feinheiten, die man sorgsam aus dem Ganzen herauspickt, streitet, sich in der Folge auf keinen Katalog von Richtlinien einigen kann und schlussendlich das Ergebnis herauskommt, dass mangels Richtlinen und frei von jedweder Semantik Artikel mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren wie im geschilderten Fall als "wie neu" verkauft werden.
Sorry, Sie mögen gelesen haben, aber verstanden haben Sie es nicht.
Es ist eher 'typisch deutsch', wenn man ständig versucht alles in Regelungen zu fixieren und letztendlich feststellt, daß das angestrebte Ziel weit verfehlt wurde.
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Kundenfehlverhalten nach dem Kauf dürfte hauptsächlich darin bestehen, dass Artikel nicht bezahlt werden.
Und genau das ist falsch. Die Nichtzahlerquote ist kaum anders als bei allen anderen Geschäften, die nicht 'Zug-um-Zug' gehandhabt werden. Was im Versandhandel fehlt, ist die fehlende Kommunikationsbereitschaft.
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Es ist mittlerweile eine beliebte Masche geworden, Artikel mit erheblichen Gebrauchsspuren als "neuwertig" zu bezeichnen, um sie leichter angesichts der erheblichen und ehrlichen Konkurrenz verkaufen zu können und sich anschließend - nach Erhalt des Geldes - bereitwillig auf zu verhandelnde Preisminderungen einzulassen.
Worauf fundiert diese Erkenntnis?
Ich habe diese Verfahrensweisen bisher nicht feststellen können und auch Sie scheinen sich anhand der, "erheblichen und ehrlichen Konkurrenz", nur auf wenige Einzelfälle zu beziehen.
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Bei dieser Art von unehrlichem Verhalten bekämen Sie selbst von mir sofort und ohne Rücksprache eine fette negative Bewertung (sogar Ihre Rachebewertung wäre mir in diesem Falle egal) und zudem würde ich anschließend, damit Ihre Forderung nach Kommunikation nicht zu kurz kommt, das machen, was blokk geschrieben hat:
blokk hat geschrieben:Als Käufer würde ich solche Bücher garnicht akzeptieren und auf eine Rückabwicklung mit Erstattung aller meiner Kosten drängen.
...
Eine fehlerhafte oder völlig fehlende Zustandsbeschreibung mit dem Erhaltungszustand "wie neu" und der Tatsache, dass das Buch sichtbare Gebrauchsspuren aufweist, berechtigt dich auf jeden Fall zur Mängelrüge. In dem Fall muss der Verkäufer -auch der private- das Buch zurück nehmen und dir sämtliche Kosten inkl. Rücksendekosten erstatten.
Und genau in dieser, Ihrer Geisteshaltung liegt die Krux.
Zum Einen verwehre ich mich gegen die Unterstellung unehrlicher Verhaltensweisen, zum Anderen liegt hier wieder der Beleg, daß Sie offensichtlich nur das lesen, was Sie auch lesen wollen.
Als Verkäufer lege ich Wert auf eine, aus meiner Sicht, umfassende und objektive Zustandsbeschreibung. Was ich jedoch bei Angebotserstellung nicht kenne ist die Erwartungshaltung des Käufers. Sollten Sie also einen Artikel erhalten, der nicht Ihrer Erwartungshaltung entspricht, ist es Ihre Pflicht, mich auf auf diese Abweichungen hinzuweisen. Absolut unberechtigt ist es, zu diesem Zeitpunkt ohne Rücksprache eine fette negative Bewertung abzugeben. Genaugenommen könnte man an dieser Stelle dann schon von einer Rachebewertung Ihrerseits sprechen, weil Sie aus 'Rache' für Ihre nicht erfüllten Erwartungen einen vermeintlich Schuldigen zu bestrafen suchen. Sorry, das ist Kindergartenniveau...
Von einem mündigen und geschäftsfähigen Käufer erwarte ich, daß er vor Abgabe einer negativen Bewertung den Kommunikationsweg mit dem Verkäufer beschreitet. Sie unterstellen in Ihren ganzen Äußerungen, daß der Verkäufer nicht bereit ist eine einvernehmliche Regelung mit dem Käufer zu treffen. Warum?
Wer als Käufer zu einem solchen - zwischenmenschlich normalen - Verhalten nicht fähig ist, hat im Versandhandel nichts zu suchen. Er sollte weiter im stationären Handel seine Produkte erwerben, weil er dort das Produkt seines Interesses mit seinen Erwartungshaltungen genauer abgleichen kann. Entspricht das Produkt dort nicht seinen Erwartungen, kann er weiterhin den Laden kommentarlos verlassen...
»Die Alten sind uns Neuen überlegen im Büchermachen. Wißt Ihr auch warum? Die Alten schrieben nicht des Geldes wegen und druckten nicht fürs Publikum.« Jens Immanuel Baggesen
Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Kapuzinerkresse hat geschrieben:
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Es ist mittlerweile eine beliebte Masche geworden, Artikel mit erheblichen Gebrauchsspuren als "neuwertig" zu bezeichnen, um sie leichter angesichts der erheblichen und ehrlichen Konkurrenz verkaufen zu können und sich anschließend - nach Erhalt des Geldes - bereitwillig auf zu verhandelnde Preisminderungen einzulassen.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Worauf fundiert diese Erkenntnis?


Bei einigen Großanbietern ist es wie beschrieben mittlerweile eine auf's Massengeschäft abzielende Geschäftsstrategie geworden, Artikel ohne Sichtung auf Onlineplattformen in gehobene Kategorien einzustellen. Daneben habe ich schon mehrfach bei verschiedenen Warenarten und verschiedenen Onlineplattformen und Auktionshäusern selbst und in letzter Zeit verstärkt diese Erfahrung gemacht. Lesen Sie doch mal, was Sahnetörtchen69 als Erfahrungsbericht weiter oben geschrieben hat.
Diese Strategie ist aus Sicht des Verkäufers durchaus rational: Viele, die im Falle von erwähnten Gebrauchsspuren, gar kein Interesse an dem Artikel hätten, kaufen ihn oder bieten mit. Der Verkäufer erzielt im Falle einer Auktion einen höheren Preis als bei einer ehrlichen Zustandsbeschreibung bzw. bekommt ihn schneller los.
Anschließend muss man dann, sofern man sich die Mühe macht, in Rückabwicklungsverhandlungen eintreten. Andere unzufriedene Käufer behalten den Artikel und kaufen künftig nur noch bei Neubuchhändlern, weil der ganze Mail-Aufwand die Preisersparnis nicht kompensiert.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Was im Versandhandel fehlt, ist die fehlende Kommunikationsbereitschaft.

Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Auffassung, dass Online-Kunden in großer Mehrzahl schnell und einfach, korrekt beschriebene Waren kaufen möchten und keine ausgeprägte Lust auf Vor- oder Nachkaufkommunikation haben.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Als Verkäufer lege ich Wert auf eine, aus meiner Sicht, umfassende und objektive Zustandsbeschreibung. Was ich jedoch bei Angebotserstellung nicht kenne ist die Erwartungshaltung des Käufers. Sollten Sie also einen Artikel erhalten, der nicht Ihrer Erwartungshaltung entspricht, ist es Ihre Pflicht, mich auf auf diese Abweichungen hinzuweisen. Absolut unberechtigt ist es, zu diesem Zeitpunkt ohne Rücksprache eine fette negative Bewertung abzugeben.

Die von Ihnen genannte Käuferpflicht besteht nicht. Wohl aber diejenige, Artikel objektiv und umfassend zu beschreiben. Aber gerade dann dürfte es wohl kaum Probleme geben.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Genaugenommen könnte man an dieser Stelle dann schon von einer Rachebewertung Ihrerseits sprechen, weil Sie aus 'Rache' für Ihre nicht erfüllten Erwartungen einen vermeintlich Schuldigen zu bestrafen suchen.

Eine negative Bewertung abzugeben, weil der Verkäufer bei der Artikelbeschreibung schlichtweg gelogen hat, ist keine Rachebewertung, sondern Ausdruck der (Un)Zufriedenheit des Käufers mit der Transaktion.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Von einem mündigen und geschäftsfähigen Käufer erwarte ich, daß er vor Abgabe einer negativen Bewertung den Kommunikationsweg mit dem Verkäufer beschreitet.
Den Kommunikationsweg würde ich ohnehin beschreiten, da ich einen derartigen Verkäufer nicht mit einer negativen Bewertung allein davonkommen lasse, sondern selbstverständlich nach § 437 BGB die vollständige Rückabwicklung verlange (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html).
blokk
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von blokk »

Bei einigen Großanbietern ist es wie beschrieben mittlerweile eine auf's Massengeschäft abzielende Geschäftsstrategie geworden, Artikel ohne Sichtung auf Onlineplattformen in gehobene Kategorien einzustellen.
Dem kann ich mich nach meinen Beobachtungen leider nur anschließen.
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von jimi hendrix »

Das gleiche gilt auch für sog. Klein- oder Privatanbieter, auch hier wird es mit den Zustandsbeschreibungen dann und wann nicht so genau genommen, ich bin selbst schon auf eine Zustandsbeschreibung "wie neu" reingefallen (sollte ein Geschenk werden), bekam aber ein total gebräuntes Buch ohne Schutzumschlag, und das war von einem Kleinstanbieter.

Ich weiß auch nicht, warum ´hier in einigen Beiträgen auf den "Profis" herumgehackt wird, nicht jeder macht das nur, um ans große Geld zu kommen, :mrgreen: und dabei alle Regeln außer Acht lässt.
Es gibt durchaus Profis, die mit Herzblut bei der Sache sind, ordentlich arbeiten, ihr Hobby zum (Teil)beruf gemacht haben, und sich dabei mit Kunden herumärgern, die
- nicht bezahlen, sich nicht melden
- selten bewerten
- falsche Adressen angeben, so dass man dann entweder herumgoogeln muss, oder auf gut Glück verschickt
- des Verkäufers Intellekt in Gang hält, indem man einen anderen zahlen lässt, ohne Hinweis, für was das war
- oder aber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (das Buch ist nicht angekommen) Geld zurückverlangen.

Dies sind gewiss nur Einzelfälle, 95 % der Kunden sind toll, zuverlässig, aber die anderen 5 % kosten mehr Arbeit als die erwähnten 95 %.

Trotz allem macht es Spaß, ich wollte nur ein bisschen die manchmal vorkommende "Anti-Profi-Stimmung" ein wenig herunterfahren
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d_r_m_s
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von d_r_m_s »

blokk hat geschrieben:
Bei einigen Großanbietern ist es wie beschrieben mittlerweile eine auf's Massengeschäft abzielende Geschäftsstrategie geworden, Artikel ohne Sichtung auf Onlineplattformen in gehobene Kategorien einzustellen.
Dem kann ich mich nach meinen Beobachtungen leider nur anschließen.
und die logische Weiterentwicklung ist, (gebrauchte) Artikel einzustellen, die man selbst noch nie gesehen, geschweige denn bereits selbst erworben hat ... :twisted:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Das Ganze rutscht jetzt etwas auf Stammtischniveau ab: Die großen, bösen Verkäufer und der arme kleine Käufer...

Sie polemisieren indem Sie Verallgemeinern und bewußt Texte aus ihrem Zusammenhang reißen.
Bei einigen Großanbietern ist es wie beschrieben mittlerweile eine auf's Massengeschäft abzielende Geschäftsstrategie geworden, Artikel ohne Sichtung auf Onlineplattformen in gehobene Kategorien einzustellen.
Obwohl ich mich nun seit vielen Jahren in diesem Metier bewege, sind mir solche Geschäftspraktiken bisher nicht bekannt geworden. Selbst die mir bekannten großen Onlineaufkäufer sichten alle Produkte vor dem Weiterverkauf. Und auch die mir bekannten Gebrauchtbuchhändler, mit 100.000 und deutlich mehr im Internet angebotenen Medien, sichten Ihre Ware vor dem Angebot.
Diese Strategie ist aus Sicht des Verkäufers durchaus rational: [...]
Damit unterstellen Sie, daß der Verkäufer bewußt versucht seine Kunden zu schädigen. Dies ist unzulässig.
Jeder halbwegs vernünftig kalkulierende Händler (und dies unterstellen Sie ja mit Ihren Annahmen) weiß, daß die Rückabwicklung eines Handels ihn ein Vielfaches dessen kostet. Selbst, wenn nur jeder fünfte Käufer auf einer (Teil-)Rückabwicklung bestehen würde, würde dies das wirtschaftliche Grab für den Händler bedeuten.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Genaugenommen könnte man an dieser Stelle dann schon von einer Rachebewertung Ihrerseits sprechen, weil Sie aus 'Rache' für Ihre nicht erfüllten Erwartungen einen vermeintlich Schuldigen zu bestrafen suchen.

Eine negative Bewertung abzugeben, weil der Verkäufer bei der Artikelbeschreibung schlichtweg gelogen hat, ist keine Rachebewertung, sondern Ausdruck der (Un)Zufriedenheit des Käufers mit der Transaktion.
Sie reißen einen Teil meines Postings aus dem Zusammenhang und kommentieren ihn nach Gutdünken.
An welcher Stelle habe ich von Artikelbeschreibung geschrieben, in der gelogen wird? Im Gegenteil habe ich ausdrücklich von einer "umfassenden und objektiven Zustandsbeschreibung", geschrieben.
Den Kommunikationsweg würde ich ohnehin beschreiten, da ich einen derartigen [welcher Art? Anm. d. Autors] Verkäufer nicht mit einer negativen Bewertung allein davonkommen lasse, sondern selbstverständlich nach § 437 BGB die vollständige Rückabwicklung verlange (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html).
Die Rechte eines (privaten) Käufers sind im Versandhandel umfangreich und gut. Das Fernabsatzgesetz und viele weitere Regeln und Gesetze sorgen dafür, daß das Rechtsgefüge in diesem Handelsbereich klar zugunsten des Käufers ausfällt. Und das ist auch gut so!
Nur, wer sein Recht haben möchte, der muß es auch wahrnehmen.
Virtuelles Nachtreten, in Form von negativen Bewertungen, die durch eine Inanspruchnahme des Rechtes nicht notwendig geworden wären, sind und bleiben in meinen Augen unzulässig.
»Die Alten sind uns Neuen überlegen im Büchermachen. Wißt Ihr auch warum? Die Alten schrieben nicht des Geldes wegen und druckten nicht fürs Publikum.« Jens Immanuel Baggesen
Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Kapuzinerkresse hat geschrieben: Die Rechte eines (privaten) Käufers sind im Versandhandel umfangreich und gut. Das Fernabsatzgesetz und viele weitere Regeln und Gesetze sorgen dafür, daß das Rechtsgefüge in diesem Handelsbereich klar zugunsten des Käufers ausfällt....

Virtuelles Nachtreten, in Form von negativen Bewertungen, die durch eine Inanspruchnahme des Rechtes nicht notwendig geworden wären, sind und bleiben in meinen Augen unzulässig.
Foren sind ja dazu da, unterschiedliche Ansichten auszutauschen. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, Sie in Bezug auf meine Sichtweise missionieren zu müssen. Sie können selbstverständlich gerne bei Ihrer Meinung hinsichtlich Bewertungen, Kommunikationspflichten und den Onlinehandel insgesamt verbleiben, auch wenn ich selbst diese für abstrus und nicht mehr ganz up-to-date halte.

P.S.
Das von Ihnen erwähnte Fernabsatzgesetz gibt es seit ungefähr 8 Jahren nicht mehr. Es wurde inhaltlich im Zuge der (großen) Schuldrechtsreform anno 2002 ins BGB integriert. Aber das nur am Rande.
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Mo 18. Okt 2010, 23:59, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von blokk »

Um eins von vornherein klarzustellen: Ich beabsichtige nicht, die eine oder andere Seite dieser persönlich werdenden Diskusion beizustehen.
Zitat:
Bei einigen Großanbietern ist es wie beschrieben mittlerweile eine auf's Massengeschäft abzielende Geschäftsstrategie geworden, Artikel ohne Sichtung auf Onlineplattformen in gehobene Kategorien einzustellen.


Obwohl ich mich nun seit vielen Jahren in diesem Metier bewege, sind mir solche Geschäftspraktiken bisher nicht bekannt geworden. Selbst die mir bekannten großen Onlineaufkäufer sichten alle Produkte vor dem Weiterverkauf. Und auch die mir bekannten Gebrauchtbuchhändler, mit 100.000 und deutlich mehr im Internet angebotenen Medien, sichten Ihre Ware vor dem Angebot.
Das ist auf jeden Fall nicht richtig. Zum einen sind mir etliche Händler mit großem Angebot bekannt, die in keinster Weise auf den tatsächlichen Gebrauchszustand der Bücher in der Beschreibung eingehen. Zum anderen weiß ich aus eigener Erfahrung, dass ein differenziertes Eingehen auf den Gebrauchszustand erst ab einem Verkaufspreis Sinn macht, der sehr weit entfernt vom Mindestpreis von 25 Cent ist. Gleichwohl meinen viele -und hier vor allem die großen- Händler, dass sie selbst im minimalen Preisgefüge präsent sein müssen. Manche argumentieren, dass wegen der kleinen Buchpreise keine differenzierten Beschreibungen möglich sind und gleichzeitig, dass sie wegen der kleinen Buchpreise hohe Versandkosten berechnen müssen.

Ich halte nichts von solchen taktischen Überlegungen und setze stattdessen einen Preis fest, unter dem ich kein Buch anbieten werde. Zu diesem Preis "lohnt" sich auch eine genaue Beschreibung des Buchzustandes, die auf jeder Plattform die spezifischen Tags berücksichtigt.

Um es mal wirtschaftlich zu betrachten:
Das Einstellen eines Buches -sorgfältiges Einstellen vorrausgesetzt-, das Verbringen ins Lager, das Bearbeiten einer Bestellung, das Herausholen aus dem Lager, das Schreiben der Rechnung/Quittung, das Eintüten und das zur Post bringen benötigt 5-10 Minuten. In diese Zeit sind Anfragen per Mail oder Telefon der Kunden nicht eingerechnet. Selbst wenn das Buch nicht zum Minimalpreis von 25 Cent, sondern für 1 Euro verkauft wird, bedeutet das einen Umsatz von 6 - 12 Euro in der Stunde.
Ist das rentabel für einen Händler? Oder anders gefragt: Unter welchen personellen Bedingungen kann das rentabel für Händler sein? Dass jemand so ganz allein im stillen Kämmerlein mal eben 100.000 Bücher oder mehr ins Internet stellt, glaubt hier doch wohl niemand, oder?
Kapuzinerkresse
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:[...] ich selbst diese für abstrus und nicht mehr ganz up-to-date halte.
Das bleibt Ihnen unbelassen.
Marcus T. Cicero hat geschrieben:P.S.
Das von Ihnen erwähnte Fernabsatzgesetz gibt es seit ungefähr 8 Jahren nicht mehr. Es wurde inhaltlich im Zuge der (großen) Schuldrechtsreform anno 2002 ins BGB integriert. Aber das nur am Rande.
Danke für diesen 'interessanten' Hinweis. Ich kann zwar im Augenblick nicht nachvollziehen, inwiefern uns diese, allgemeinhin bekannte, Information hier weiterbringen sollte, aber Sie haben - zumindest zum Teil - Recht. Die anderen Teile finden Sie z.B. auch im EGBGB. Hier sollten Sie sich die Art. 246ff zu Gemüte führen...
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, Sie in Bezug auf meine Sichtweise missionieren zu müssen.
Danke, das halte ich auch für ganz vernünftig. Eine Diskussion ist üblicherweise auch ergebnisoffen...

blokk hat geschrieben:Das ist auf jeden Fall nicht richtig. Zum einen sind mir etliche Händler mit großem Angebot bekannt, die in keinster Weise auf den tatsächlichen Gebrauchszustand der Bücher in der Beschreibung eingehen. Zum anderen weiß ich aus eigener Erfahrung, dass ein differenziertes Eingehen auf den Gebrauchszustand erst ab einem Verkaufspreis Sinn macht, der sehr weit entfernt vom Mindestpreis von 25 Cent ist. Gleichwohl meinen viele -und hier vor allem die großen- Händler, dass sie selbst im minimalen Preisgefüge präsent sein müssen. Manche argumentieren, dass wegen der kleinen Buchpreise keine differenzierten Beschreibungen möglich sind und gleichzeitig, dass sie wegen der kleinen Buchpreise hohe Versandkosten berechnen müssen.

Ich halte nichts von solchen taktischen Überlegungen und setze stattdessen einen Preis fest, unter dem ich kein Buch anbieten werde. Zu diesem Preis "lohnt" sich auch eine genaue Beschreibung des Buchzustandes, die auf jeder Plattform die spezifischen Tags berücksichtigt.

Um es mal wirtschaftlich zu betrachten:
Das Einstellen eines Buches -sorgfältiges Einstellen vorrausgesetzt-, das Verbringen ins Lager, das Bearbeiten einer Bestellung, das Herausholen aus dem Lager, das Schreiben der Rechnung/Quittung, das Eintüten und das zur Post bringen benötigt 5-10 Minuten. In diese Zeit sind Anfragen per Mail oder Telefon der Kunden nicht eingerechnet. Selbst wenn das Buch nicht zum Minimalpreis von 25 Cent, sondern für 1 Euro verkauft wird, bedeutet das einen Umsatz von 6 - 12 Euro in der Stunde.
Ist das rentabel für einen Händler? Oder anders gefragt: Unter welchen personellen Bedingungen kann das rentabel für Händler sein? Dass jemand so ganz allein im stillen Kämmerlein mal eben 100.000 Bücher oder mehr ins Internet stellt, glaubt hier doch wohl niemand, oder?
In meinen Augen ist es sehr wohl richtig. Es kommt zu einer Sichtung jedes Artikels auf Zustand und Verwertbarkeit.
Ansonsten stimme ich Ihnen völlig zu. Viele der großen Händler verzichten auf umfassende Zustandsbeschreibungen. Dies ist sicherlich dem hohen Aufwand dafür gezollt. Inwieweit dies richtig bzw. verkaufsfördernd ist, müssen diese Händler selbst entscheiden. Auch in meinen Augen ist dies ein Fehler.
D.h. aber auch nicht, daß diese Artikel mangelhaft sind und erst recht nicht, daß der Händler bewusst mangelhafte Artikel mit falschen Kennzeichnungen anbietet. Und gegen diese Behauptung habe ich mich gewehrt.

Was Ihre Kalkulation angeht stimme ich Ihnen auch zu. Von einem Einzelnen sind solche Zahlen wohl kaum zu erreichen. Aber ein paar 400€-Hausfrauen/Schüler/Studenten in Heimarbeit leisten bei der Erfassung der Medien eine Menge.
»Die Alten sind uns Neuen überlegen im Büchermachen. Wißt Ihr auch warum? Die Alten schrieben nicht des Geldes wegen und druckten nicht fürs Publikum.« Jens Immanuel Baggesen
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