Bei Sachmängeln gemäß § 434 BGB (
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html ) sind die Rechtsfolgen klar: Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. In der Praxis läuft das bei gebrauchten Büchern, bei denen ein Verkäufer meist schwierig nacherfüllen kann, i.d.R. darauf hinaus, dass man sich entweder auf eine für beide Seiten akzeptable Minderung des Kaufpreises EINIGT, oder aber man tritt vom Vertrag zurück und macht eine komplette Rückabwicklung der Transaktion.
Hier § 437 BGB im Klartext
"§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
BGB unter
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.h ... E043002377