barnabas hat geschrieben:
Aber vielleicht sollte ich meine Fragen als Neuling lieber im Anfängerthread veröffentlichen als hier transparent zu machen, was ich nicht weiß.
Lass Dich nicht abschrecken, barnabas. Das Forum ist für alle da
Ich äußere mich ja höchst ungern, wenn ich meine Meinung nicht belegen kann - aber nachdem nicht einmal Yara offensichtlich eine wirklich fundierte Antwort geben kann:
Das Thema Zweitausendeins durchzieht seit Jahren diverse Foren, ohne dass (soweit ich das mitbekommen habe) irgendjemand etwas wirklich Handfestes geschrieben hat. Die Tendenz war aber immer: mit einem gebrauchten Gegenstand kann man machen, was man will, auch ihn veräußern. Ich bezweifle stark, dass der Verlag eine rechtliche Handhabe gegen diesen Verkauf hat - was er allerdings kann, ist sich zu weigern, dich weiterhin zu beliefern.
Meines Erachtens ist der Passus in der AGB die Folge eines Marketing- und Vertriebskonzepts, und in erster Linie historisch bedingt. Der Verlag hat preisgünstige Bücher gemacht, sie nur im eigenen Laden oder über Versand angeboten und war dadurch Ende der 70er Jahre Kult. Vor einigen Jahren wurde Zweitausendeins übrigens von einem Großunternehmen aufgekauft und in letzter Zeit stand im Börsenblatt, dass die Bücher demnächst in einigen ausgewählten Buchhandlungen verkauft werden - anscheinend ändert sich auch da etwas im Vertriebskonzept.