Dein Anliegen in Ehren, Flachs.Flachs hat geschrieben: Booklooker hat einen Ruf zu verlieren, und ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich ganz besonders an die Neulinge unter den Booklooker-Anbietern, diesen Ruf nicht durch derartige Machenschaften zu verspielen. - Ein Anliegen, das durchaus auch in Eurem Interesse liegen sollte, denn davon, daß die Käufer der Plattform mißtrauisch fernbleiben, hat niemand etwas.
Leider lesen die "schwarzen Schafe" keine Foren-Beiträge und gegen rein verbale Kritik sind sie immun. Aber es gibt ein sicheres Mittel, die Spreu vom Weizen zu trennen: die Bewertung und die Mitteilung an das BL-Team über die unzutreffende Zustandsbeschreibung.
Ein Verkäufer, der sich ständig nur eine 1- oder 2-sternige Bewertung wegen seiner falschen oder fehlerhaften Beschreibung einhandelt, wird sehr schnell einsehen, dass er seine Angebote gründlich überarbeiten muss, wenn er in Zukunft bei BL verkaufen will. Es hilft nicht, wenn der getäuschte Käufer sich in eine Ecke zurück zieht und grummelt. Die Bewertungen durch die Käufer sind doch dazu da, die schwarzen Schafe unter den Verkäufern an den Pranger zu stellen und andere Käufer vor den unlauteren Praktiken der Verkäufer zu warnen.
Mal abgesehen davon, dass es durch das konsequente Verhalten des Käufers zu einer negativen Bewertung seitens des Verkäufers kommen kann:
Als Verkäufer ist es mir doch völlig egal, ob ein anderer Verkäufer einen Käufer negativ bewertet. Für mich zählt doch bloß, ob der Käufer sein Zahlungsversprechen einhält oder nicht. Als Vorkasse-Verkäufer ist allein das entscheidend.
Selbst wenn es zur negativen Bewertung durch den Verkäufer auf Grund von berechtigten Beschwerden kommt: das BL-Team hat euch doch noch nie im Stich gelassen, wenn es gerechtfertigte Beschwerden gegeben hat. Ein aussagekräftiges Bild oder auch nur ein Scan des Artikels mit dem Link zur Artikelbeschreibung reicht doch völlig aus, die Sachlage eindeutig zu klären. Ich bin mir sicher, dass das BL-Team auf eurer Seite stehen wird und nicht auf der provisionsbringenden Händlerseite.
Die Uhren ticken hier ein bischen anders als auf anderen Plattformen. Erinnert euch an die Abmahnmisere zu Weihnachten 2007.
Und nun zum Eingemachten:
Wenn der Verkäufer zusichert, dass ein Artikel "wie neu" ist, dann muss der Käufer zwar davon ausgehen, dass minimalste Gebrauchsspuren vorhanden sind. Alles andere wäre "neu".
Ganz sicher muss er aber nicht davon ausgehen, dass sich mit bloßem Auge sichtbare Knicke oder sonstige Lesespuren auf einem Buch oder sichtbare Kratzer auf einer CD oder DVD befinden. Dabei spielt es sicher keine Rolle, ob diese Verschlechterungen den Lese-, Hör- oder Sehgenuß beeinträchtigen. "Wie neu" muss sich auch "wie neu" anfühlen.
Wenn am Artikel steht "wie neu" und keine einschränkenden Hinweise vorhanden sind, muss der Artikel auch "wie neu" sein. Ist er es nicht, hat der Käufer selbstverständlich das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und den Kaufpreis inkl. Versand plus Rücksendekosten vom Verkäufer einzufordern. Das gilt selbstverständlich auch bei privaten Verkäufern. Der Verkäufer -auch der private- ist immer verantwortlich für die korrekte Beschreibung des angebotenen Artikels.
Unterscheidungen müssen aber gemacht werden, wenn man das Alter des Artikels berücksichtigt. Ein Buch der letzten Jahre unterliegt strengeren Maßstäben als ein Buch aus den 50ger Jahren. Nicht, was die Gebrauchsspuren angeht, sondern was die Spuren des "gewöhnlichen Alterns" betrifft.
Jedes Ding "altert" nun mal ohne gleich Gebrauchsspuren zu haben. Ein Buch oder eine LP aus den 50gern oder 60gern würde ich deshalb durchaus als "wie neu" bezeichnen, wenn es keine sichtbaren Gebrauchsspuren hat, aber nicht ohne auf die reinen Alterungsspuren hinzuweisen. Eben weil "leichte Gebrauchsspuren" auf einen Gebrauch hinweisen, der aber anscheinend nicht stattgefunden hat. Vergilbungen bzw. Altersbräunungen werte ich nicht als Gebrauchs-, sondern als Altersspuren.
Noch ein Wort über die manchmal etwas seltsam klingenden Beschreibungen einiger gewerblicher Verkäufer.
Viele Händler glauben, dass sie auf allen erdenkbaren Bücher-Plattformen erreichbar sein müssten. Entsprechend ist ihr Auftritt auf den Plattformen: dürftig bis nichtssagend.
Jede Plattform hat ihre eigene Eingabemaske. Diese Masken sind -abgesehen von Titel und Preis- nicht kompatibel. Ein Händler, der auf möglichst vielen Plattformen dabei sein will, muss also seine Artikel so beschreiben, dass sie in alle Masken übernommen werden können. Das führt natürlich dazu, dass die Beschreibung äußerst knapp gehalten werden muss und unter Umständen zu Mißverständnissen führt.
Ich selbst halte nichts von dieser Multipräsens. Erstens führt sie nicht zu nenneswert mehr Verkäufen und zweitens ist eine Datenpflege des Bestandes schlichtweg nicht mehr möglich.
Zurück zu Flachsens Einwand: BL hat einen Ruf zu verlieren. Dem stimme ich zu. Es liegt an euch Käufern, ob wir diesen Ruf verlieren oder ihn behalten.